Vorwort

Jede Aufklärung über sexuellen Missbrauch hilft, das Dunkelfeld kriminellen Geschehens zu erhellen. Kommt die Aufklärung von Seiten der aufdeckenden Kriminalbeamten, so ist sie mit besonderer Sorgfalt zusammengestellt und lebensnahe in der Schilderung. Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte begegnen in der alltäglichen Praxis grundsätzlich den Schattenseiten menschlicher Gesellschaft. Im Falle des Kindesmissbrauchs kommt neben der professionellen Befassung mit dem Thema ein hohes Maß an emotionaler Betroffenheit hinzu, die berufsbedingt unter Kontrolle zu halten ist.
Die vorliegende Broschüre ist ein wichtiger Leitfaden, Einblick in die kriminalpolizeiliche Tätigkeit zu nehmen. Es liegt aber auch ein Leitfaden der Vorbeugung gegen Missbrauch vor, der Geheimnisse enttarnt, Mut zur Zivilcourage fordert und die Anzeige aufgrund moderner Befragungsmethoden dem Laien näher bringt. Ein wichtiges Anliegen aller zum Kinderschutz Aufgerufenen muss es sein, Täter zu überführen, damit sie ihr verbotenes Tun nicht weiter fortführen bzw. auch daran gehindert werden, weitere Kinder zu schädigen.
Sexueller Kindesmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, er ist vielmehr ein Verbrechen an Körper und Seele eines Kindes, und die seelischen Schäden sind oftmals nicht wieder gutzumachende Leiden, die einer dauernden Behinderung und einer Einschränkung der Lebensqualität gleichkommen.
Die Bemühung der Vereinigung österreichischer Kriminalisten kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, wenn dadurch die Anzeigebereitschaft durch niederschwellige Angebote verbessert wird.

o.Univ.-Prof. Dr. Max H. Friedrich*)

*) o.Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich ist Vorstand der Wiener Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters und seit 1984 gerichtlich beeideter Sachverständiger für Psychiatrie und Kinder- und Neuropsychiatrie.
 

Mahnmale

 

Der sexuelle Missbrauch eines Kindes ist selten ein einmaliges Ereignis. Es ist ein schleichender Prozess, eine immer wiederkehrende Tat, monatelang, oft über Jahre hindurch, nicht selten weit in die Pubertät hinein – einen Lebensabschnitt, in dem sich die Kinder ohnehin in einem Ausnahmezustand befinden.
Die Täter leben in der Umgebung der Opfer. Nur in sechs Prozent der Fälle sind es völlig Unbekannte; der klassische Fall aus „Es geschah am helllichten Tag“ mit einem Fremden als Täter ist die Ausnahme, nicht die Regel. Die Regel sind Täter mit enger Beziehung zum Opfer: Väter, Onkel, Babysitter, Freunde der Familie mit Einfluss auf das Kind, mit Autorität und allem, was damit zusammenhängt. Die Opfer vertrauen ihnen, tun, was die Täter von ihnen verlangen und verschweigen anderen, was man ihnen zufügt. Die Kinder würden es als unmoralisch empfinden, die Missbraucher zu verraten. Oft üben diese direkten Druck auf sie aus – drohen mit dem Heim für schwer Erziehbare oder der Spaltung der Familie. Doch meist sind harte Drohungen nicht nötig, die Kinder schweigen auch so, aus Angst, Scham, oder weil sie glauben, selbst schuldig zu sein.
Verdrängung. Sie werden zu Weltmeistern im Verdrängen, bauen sich zum Selbstschutz in ihrem Inneren eine zweite, reine Welt auf, in der sie das andere Leben leben, das glücklichere, frei von dem, was ihnen widerfährt.

Alarmzeichen
Nur mit leisen, ganz feinen Notzeichen versuchen die Kinder, auf sich aufmerksam zu machen. Sie stoßen die Erwachsenen nicht mit der Nase auf ihr Problem – im Grunde wollen sie es ja verbergen. Sie verschlüsseln ihre Botschaften. Diese werden meist erst im Nachhinein als solche gewertet – wenn der Missbrauch aufgedeckt ist, erkennt die Umwelt: Das hätte auffallen müssen.
Die codierten Hinweise sind bei vielen Kindern gleich oder ähnlich. Sie ergeben selten ein eindeutiges Bild, doch wird bei genauem Hinsehen eine Richtung sichtbar. Daher ist es wichtig, die Notsignale missbrauchter Kinder zu kennen, um sie im Ernstfall erkennen zu können.
Diese Broschüre befasst sich im ersten Teil mit den Alarmzeichen und Phänomenen, die mit sexuellem Kindesmissbrauch
zusammenhängen. Fünfzehn Prozent der Opfer werden durch sexuellen Missbrauch körperlich verletzt – seelische Verletzungen trägt jedes Kind davon, durch jede einzelne Tat. Daher ist es wichtig, den Missbrauch so rasch wie möglich zu beenden und die nötigen Schritte einzuleiten und zu verhindern, dass es wieder vorkommt. Diese Broschüre zeigt Wege und Möglichkeiten auf, wie die Taten aufzudecken sind und was die Folgen sind.
Sexueller Kindesmissbrauch ist kein unabwendbares Schicksal. Eltern haben die Aufgabe, ihre Kinder zu selbstbewussten Menschen zu erziehen – in allen Bereichen, auch in jenen, die Sexuelles betreffen.
Die Botschaft „dein Körper gehört dir allein“ ist einer der wichtigsten Bestandteile mündiger Erziehung. Das hilft gegen den sexuellen Missbrauch durch Fremde und den Missbrauch durch Bekannte.
Was Kinder im Laufe ihrer Erziehung erfahren sollten, um gegen Sexualtäter „Vorsorge-geimpft“ zu sein, damit beschäftigt sich ein weiterer Teil dieser Broschüre: mit der Verhinderung des Delikts.

Danke
Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich hat die Broschüre inhaltlich betreut. Dafür danken wir ihm.
Die Zeichnungen, die diese Broschüre illustrieren, stammen von missbrauchten Kindern. Sie sollen uns eine Ahnung von den Stimmungen vermitteln, die missbrauchte Kinder durchmachen, wie sie sich fühlen und wie sie langsam wieder zu leben lernen. Sie haben sie im Heilpädagogischen Zentrum (HPZ) in Hinterbrühl (NÖ) gemalt. Dr. Rotraut Erhard, Psychologin und Psychotherapeutin des HPZ, hat sie ausgesucht und die Texte zu den Bildern verfasst. Auch ihr danken wir.
Diese Bilder und die in dieser Broschüre erzählten Fälle sollen wie Mahnmale auf unsere Verantwortung hinweisen, die wir uns täglich ins Bewusstsein rufen sollten.
Die Redaktion
 

Die Aufdeckung

In über 90 Prozent der Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs sind die Täter Verwandte oder Bekannte der Opfer. Die Kinder senden fast in jedem Fall verschlüsselte Notsignale an Bezugspersonen aus. Diese wagen den letzten Schritt zur Aufdeckung oft nicht. Sechs von sieben Alarmsignalen verhallen ungehört.

Drei Jahre lang missbrauchte ein 43-Jähriger seine Tochter Tina, die bei Pflegeeltern aufwuchs. Als das Mädchen sieben war, hörte seine Pflegemutter ein Telefongespräch mit, in dem der Mann seinem Kind anzügliche Anträge machte. Die Frau deckte den
Fall auf. Es war nicht das erste Zeichen, das auf den sexuellen Missbrauch hinwies.
Tinas Mutter war kurz nach der Geburt ihrer Tochter gestorben. Mit vier Jahren kam das Kind vom Vater weg zu Pflegeeltern. Immer dann, wenn Tinas Vater sie zu sich geholt hatte, kehrte sie verstört zurück. Sie hatte Angst vor dem Alleinsein, bekam unerklärbare Weinkrämpfe. Als Fünfjährige wurde sie zweimal in ein Krankenhaus eingeliefert – ihr Genitalbereich war entzündet, Ärzte sprachen von Schmierinfektionen.
Nach einem Sommerurlaub mit dem Vater kam Tina mit denselben Symptomen zurück. Die Kinderärztin tat die Infektionen ab als Folge mangelnder hygienischer Umstände am Meer. Tinas Vater machte das Salzwasser verantwortlich. Die Pflegemutter wurde hellhörig, suchte Hilfe beim Jugendamt, ihr Verdacht wurde jedoch verharmlost.
In den folgenden Monaten traten die Infektionen immer häufiger auf. In der Schule wurde Tina verschlossener, weinte oft ohne Grund. Von den Osterferien mit dem Vater kam sie wieder mit Entzündungen zurück. Als die Pflegemutter auf den kranken Hautstellen eine Salbe auftrug, wimmerte Tina: „Das macht der Papa auch immer.“ Als die Pflegemutter Näheres wissen wollte, blockte Tina ab. Wenige Tage später belauschte die Pflegemutter den Anruf des 43-jährigen Vaters des Kindes und erstattete die Anzeige.


Verschlüsselte Signale

Die meisten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs dauern mehrere Jahre. Die Kinder senden fast immer Hilferufe an ihre Umgebung aus – verschlüsselt und am seltensten durch Worte. Die Sprache von Kindern unter zehn Jahren ist oft noch zu wenig ausgeprägt, um das Gefühlsleben beschreiben zu können. Die Kinder sind selten sexuell aufgeklärt. In vielen Familien wird nicht über Gefühle gesprochen, weinen gilt als Schwäche, schreien als unartig. Gerade seelisch verwundete Kinder verdrängen ihre Gefühle, verleugnen sie oder schieben sie in eine zweite Welt ab, die nur in ihrem Inneren existiert.
Über ihr vier Jahre dauerndes Vergewaltigungsmartyrium zu sprechen, war der zehnjährigen Erika nicht möglich. Ein Liebhaber ihrer Mutter hatte das Mädchen zum Geschlechtsverkehr gezwungen, jedes Mal, wenn sie allein zu Hause waren. Drei Wochen bevor der Fall aufflog, vergewaltigte der Mann das Kind in der Toilette eines Restaurants. Seine Aussage machte das Kind schriftlich. Immer wenn Erika von dem Mann sprach, wurde ihr schlecht; während der Therapie urinierte sie einmal auf den Sessel.
Die Aggressionen des Kindes waren nicht als Alarmsignal gedeutet worden, auch die Schulprobleme nicht – Reaktion der Eltern: Erika kam in ein Internat. Nach mehreren Monaten zog sie eine Therapeutin ins Vertrauen.


Sprechverbot

Der Täter erteilt dem Opfer Sprechverbot. Was zwischen den beiden passiert, ist ein „großes Geheimnis“. Er droht, das Kind in ein Heim für schwer Erziehbare abzuschieben; das Familienglück würde auseinander brechen; er dreht den Spieß um und droht, er würde die Tat der Mutter des Kindes verraten – was dem Opfer signalisiert, nicht der Missbraucher sei der Täter, sondern
das Opfer. Auf der Seele des Opfers lastet ein schwerer psychischer Druck – was Schuldgefühle beim Opfer verursacht, wenn die Tat ans Licht kommt. Das Sprechverbot muss nicht immer ausgesprochen werden.
„Das ist so zwischen Vater und Tochter“, erklärte ein Stiefvater seiner neunjährigen Tochter, als er ihr ein Pornovideo vorführte. Die Darstellerin im Film war nicht minderjährig, aber deutlich jünger als der Mann. Was das Kind am Bildschirm gesehen hatte, musste es in der Wirklichkeit mit dem Vater nachspielen – vieles unter Schmerzen. Drei Jahre hindurch wöchentlich. Als das Mädchen einmal protestierte, fragte sein Vater: „Liebst du deinen Papa nicht?“ Es war der letzte Zweifel, den das Mädchen äußerte.
Mit 13 verdiente es sich ein Taschengeld als Babysitterin. Es passte auf zwei Buben im Alter von drei und vier Jahren auf.
Beim Kuscheln mit seiner Mutter an einem Sonntagmorgen verlangte einer der Buben „ein richtiges Schmusi“, wie es seine 13-jährige Babysitterin mit ihm getan hatte. Das Mädchen hatte die Kinder missbraucht, wie es sein Vater mit ihm gemacht hatte. Die Straftaten des Mannes kamen ans Tageslicht. Erst im Nachhinein deutete die Großmutter des Opfers die Zeichen der letzten Jahre: Das Mädchen galt als störrisch, aggressiv und schwierig. Es hatte Essstörungen und litt unter Einschlafschwierigkeiten. Mit neun Jahren musste es wegen Verletzungen im Genitalbereich zum Frauenarzt. Arzt und Großmutter hatten angenommen, das Mädchen habe sich beim Entdecken ihrer Sexualität selbst verletzt.


Zivilcourage

Eltern kennen ihre Kinder und haben ein Gefühl dafür, wenn eine Verhaltensänderung eintritt, die nicht normal ist. Bei Verdacht, dass ein Kind missbraucht wird, sollte jemand zurate gezogen werden. Nie auf eigene Faust handeln – wie etwa dem Verdächtigen die Beschuldigungen an den Kopf werfen. Er würde versuchen, den Verdacht zu zerstreuen und die Aussagen des Kindes in Zweifel zu ziehen.
Selbst wenn ein Arzt oder ein Beamter des Jugendamts auf den Verdacht nicht eingeht, sollte der Aufdecker nicht locker lassen und eine weitere Stelle einbeziehen. Oft erfordert es nicht nur Zivilcourage, sexuellen Kindesmissbrauch aufzudecken, sondern auch Beharrlichkeit.
Im Verband mit anderen lässt es sich besser hartnäckig sein, ohne den richtigen Blick für die Dinge zu verlieren und ohne sich in etwas Falsches zu verrennen.
Jugendamt und andere Stellen sind seit 1993 nicht mehr verpflichtet, jeden Fall vor Gericht zu bringen, Polizei und Gendarmerie müssen die Verdächtigen einem Richter anzeigen. In Wien schaltet der Magistrat die Polizei in jedem zweiten Fall ein. Im Burgenland informiert das Jugendamt fast immer die Gendarmerie. Selbst Experten sind sich nicht einig, ob und wann eine Anzeige dem Opfer wenig schadet und andere mögliche Opfer vor dem Täter schützt.
Bei sexuellem Kindesmissbrauch ist der Weg zu Gericht allerdings oft unumgänglich, um den Taten einen Riegel vorzuschieben – auch wenn dadurch die Familie des Opfers schwer beeinträchtigt wird.

Die Mauer

Nur in 15 Prozent der Fälle sind Verletzungen sichtbar. Die Drohungen des Täters – ob ausgesprochen oder nicht – machen das Opfer zum unfreiwilligen Gehilfen beim Verbergen der Spuren. Oft gelingt es den vergewaltigten Kindern, sichtbare Verletzungen sogar vor den engsten Bezugspersonen geheim zu halten.
Meist wollen diese die Wahrheit nicht wahrhaben. Kommt Missbrauch in einer Familie vor, gilt das als Schande. Im Nachhinein hat es dann jeder „immer schon gewusst“.

Autoritäten

Je enger der Bekanntheitsgrad des Täters zum Opfer, desto schwieriger ist es für das Kind, Gehör zu finden und desto seltener wird der Missbraucher angezeigt. Fast immer suchen sich die Kinder eine entferntere Bezugsperson aus, an die sie Notsignale aussenden – außerhalb der Familie und doch vertraut: Kindergärtnerinnen, Lehrer oder Großeltern. Je enger der Bekanntheitsgrad zum Täter, desto entfernter steht die Bezugsperson zum Kind, an die es sich um Hilfe wendet. Der Vater, der Lebensgefährte der Mutter, Onkel, „Freunde der Familie“ sind Autoritätspersonen für die Kinder und haben Macht über sie. Was sie sagen oder tun, ziehen die Heranwachsenden nicht in Zweifel, auch dann nicht, wenn ihr Gefühl Alarm schlägt.
In über 90 Prozent der Fälle sind die Täter Verwandte oder Bekannte der missbrauchten Kinder. Zwei Drittel leben in ihrer engsten Umgebung, rund ein Viertel lebt mit den Opfern unter einem Dach.
Wenn Väter ihre Kinder missbrauchen, ist man mit der Schuldzuweisung an die Mütter meist zu rasch bei der Stelle. Doch die Täter führen oft ein Doppelleben, vielen Frauen fällt das nicht auf. Die Kinder wenden sich in diesen Fällen am seltensten an die Mütter.
Jede zweite Mutter eines missbrauchten Kindes ahnt, dass etwas nicht in Ordnung ist mit dem Mädchen oder Buben. Nicht jede führt das auf sexuellen Missbrauch zurück. Die Täter legen sich meist penible Zeit-Weg-Diagramme zurecht, um nicht entdeckt zu werden.

Hürden beim Aufdecken

Die Aufdeckung des Missbrauchs hat viele Schwellen: Ist der Täter in der Familie, wird diese in ihrem Gefüge zerstört; nichts wird sein, wie es war. Der Täter hat mitunter für den Familienunterhalt gesorgt. Kommt er ins Gefängnis, ist die Familie auf Sozialhilfe angewiesen. Für die Opfer und die übrigen Familienangehörigen gilt es als Schande, einen Sexualverbrecher in der Familie zu haben. Familieninternes könnte an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Hürden sollten Personen überwinden, denen sich ein Kind anvertraut. Auf dem Spiel steht die Zukunft des Opfers. Es benötigt dringend psychologische Hilfe. Je länger der Missbrauch fortgesetzt wird, desto schwerer wird die Seele des Kindes verletzt, mitunter sind die Schäden nicht mehr zu reparieren.
Beteuerungen des Täters, von dem Kind künftig abzulassen, sind wertlos. Er wird rückfällig werden. Sexualstraftäter handeln aus einem Trieb heraus, den sie nicht steuern können.
Der 28-jährige Martin S. stand im Verdacht, als Nachwuchstrainer bei einem Fußballklub Buben im Alter von sieben bis neun Jahren unsittlich betastet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn und stellte das Verfahren ein. Als einige Monate später aufkam, dass der Verdacht doch richtig war, gab Martin S. zu: „Es hat in mir gebrodelt. Ich habe versucht, mich am Riemen zu reißen und mich zurückzuhalten. Mein Trieb war stärker als mein Wille.“

Keine Verleumdung

Häufig hält den Aufdecker die Angst zurück, er könnte wegen Verleumdung belangt werden, wenn er jemanden anzeigt. Die Angst ist unbegründet: Verleumdung liegt nur vor, wenn jemand gegen einen anderen den Verdacht ausspricht, eine Straftat begangen zu haben und weiß, dass die Anschuldigung falsch ist. Er müsste ihn bewusst falsch verdächtigen. Das liegt nicht vor, wenn dem Anzeiger bestimmte Indizien vorliegen und er den Verdacht äußert, jemand missbrauche ein Kind. Die Polizei prüft die Hinweise, ihre Zusammenhänge und versucht herauszufinden, ob tatsächlich ein Missbrauch vorliegt und ob es sich bei dem Verdächtigen um den Täter handelt.

Glauben schenken

Den Aussagen der Kinder und Jugendlichen können Erwachsene ruhigen Gewissens glauben: Nur drei bis fünf Prozent der Beschuldigungen durch Heranwachsende sind Falschaussagen. Bei anderen Deliktsarten beträgt diese Quote bis zu zwanzig Prozent, in Einzelfällen weit darüber.
Überdies können die Kinder die meisten Schilderungen nicht erfinden. Selbst wenn jemand Erzählungen der „sexuellen Fantasie“ des Kindes zuschreibt – woher sollte es sie haben? Hat sie das Kind aus Filmen, ist es schlimm genug und ein Hinweis auf Kindesmissbrauch: Wer es zulässt, dass ein Kind Pornofilme ansieht, führt meist mehr im Schilde.
 

Das Schweigen brechen

Sexuell missbrauchte Kinder sind selten in der Lage, über die Verbrechen zu sprechen, die an ihnen verübt worden sind. Erwachsene überhören ihre verschlüsselten Notrufe. Die Zeichen sind selten eindeutig.

Jeder sexuelle Kindesmissbrauch verletzt die Seele des Opfers. Wiederholt ihn der Täter, wird die Lage des Kindes immer schlimmer. Es versucht, anderen mitzuteilen: An mir geschieht Unrecht. Das Opfer ist sich nicht ganz sicher - das Gefühl sagt ihm: Was hier vor sich geht, will ich nicht, das ist nicht in Ordnung. Der Täter teilt ihm mit: Das muss so sein, du bist selbst dran schuld, verführt hast du mich, nicht ich dich. Oder: Wenn du uns verrätst, zerstörst du die Familie oder kränkst die Mutter oder bringst Schande über uns alle.
Das Kind ist innerlich zerrissen. Erst wenn die Seele unerträglich schmerzt, werden die Notzeichen nach außen deutlicher und für die Angesprochenen verständlicher.
Jede Verhaltensänderung kann ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch sein. Alle Anzeichen können entwicklungsbedingt sein, also normal oder auf andere Störungen hinweisen, etwa Drogensucht, Probleme mit Freunden oder in der Schule. Je mehr Signale ein Kind absetzt, desto genauer wird das Bild und desto eindeutiger die Richtung. Menschen im Umfeld eines Kindes, denen ein oder mehrere noch ungenaue Merkmale auffallen, sollten überlegen, ob sie bereits früher Störungen des Kindes festgestellt haben. Mit den gesammelten Verdachtsmomenten sollten sie sich an Außenstehende wenden, den Merkmalen auf den Grund gehen und weitere Schritte beraten. Die Aufdeckung sexuellen Missbrauchs erfordert Stärke, die wir im Verband mit anderen eher haben als alleine.

Der Körper reagiert

Am Beginn stehen Abwehrmechanismen des Körpers, die das Opfer nicht steuert: Einschlafstörungen, Albträume, Durchschlafstörungen, Bauchschmerzen, Erbrechen, Magersucht, Sprechstörungen, Essstörungen – das Kind will seinen Körper unattraktiv dick oder dünn machen, um sich zu schützen. Es lehnt seinen Körper ab, sieht ihn als Schuldigen, fängt an, ihn zu verstümmeln: reißt sich Haare aus, verbrennt sich die Haut mit Zigaretten, unternimmt im Einzelfall einen Selbstmordversuch. In eine ähnliche Richtung geht der Waschzwang: Das Opfer bekämpft das Gefühl befleckt zu sein mit Wasser und Seife. Es hüllt den Körper ein, zieht sich beim Turnunterricht nicht aus, geht angezogen ins Bett, um sich vor Berührungen zu schützen. Andere Opfer verlieren das Schamgefühl.
Manche Kinder werden aggressiv und aufsässig, andere ziehen sich zurück oder leiden unter Angstzuständen. Die einen ruinieren ihr Spielzeug, die anderen verkriechen sich still in eine Ecke, reden nicht mit Altersgenossen oder mit Erwachsenen. Die Zerstörungswut kann am Fernsehkonsum des Kindes liegen oder ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch sein. Genau wie das Meiden der Spielecke im Kindergarten, das tausend andere Gründe haben kann.
Wenn das Kind einem bestimmten Verwandten oder Bekannten aus dem Weg geht, kann das Folge einer sexuellen Annäherung durch ihn sein, oder der Betroffene ist dem Kind einfach unsympathisch.
Tritt plötzlich Bettnässen auf, ist das ein ernstes Zeichen. Ein Beweis für sexuellen Missbrauch ist es nicht. Bis zum ersten nächtlichen Urinieren könnte es aber bereits mehrere Notrufe gegeben haben, die die Außenwelt nicht verstanden hat. Ein Rückfall in eine frühere Entwicklungsstufe, das Klammern an die Mutter, Scheu vor Männern, grundlose Lügengeschichten können Anzeichen für sexuellen Kindesmissbrauch sein.
Drogenkonsum und sexueller Missbrauch sind eng miteinander verknüpft. Mehr als achtzig Prozent der drogenabhängigen Mädchen wurden in ihrer Kindheit missbraucht, Prostituierte zu siebzig Prozent. Und die Opfer werden selbst zu Tätern, wenn sie reifen. Sie haben ein falsches Verständnis von Sexualität mitbekommen, praktizieren das, was ihnen mitgegeben worden ist.
Alle Alarmglocken sollten schrillen, wenn ein Kleinkind am Unterleib verletzt ist, Blutungen auftreten, wenn es eine Geschlechtskrankheit hat oder sich sexuell nicht altersgemäß verhält.

Bild im Bild

Mit Kinderzeichnungen verhält es sich wie mit Essstörungen oder aggressivem Verhalten:Sie können ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch sein, müssen es aber nicht; sie können unbewusste Botschaften enthalten, müssen es aber nicht. Besonders gefährlich sind Laiendeutungen. Wenn jemand meint, eine oder mehrere Kinderzeichnungen enthielten Hinweise auf seelische Störungen, sollte ein Arzt, Psychologe oder Psychiater beigezogen werden. Selbst diesem müssen Begleitumstände bekannt sein wie etwa:
• Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes;
• welchen Entwicklungsstand das Kind erreicht hat;
• unter welchen Umständen die betreffenden Bilder entstanden sind und wie die Vorgaben lauteten;
• ob die Bilder spontan gezeichnet wurden oder ob sie ein Erwachsener angeregt hat;
• ob das Kind ein besonders „schönes“ Bild malen wollte;
• ob es dabei an einen Film gedacht hat;
• ob während des Zeichnens spezielle Impulse von außen gekommen sind;
• ob das Kind in einer Situation war, in der es sich durch besondere Umstände öffnen konnte;
• ob es das Bild allein gezeichnet hat oder mit anderen;
• welche Mittel zur Verfügung standen (Bleistift, Malfarben oder Buntstifte).
• Schließlich sollte der Experte hören, was das Kind selbst zu seinem Bild zu sagen hat.
Eine wichtige Rolle haben Kinderzeichnungen in der Therapie. Die Opfer können sich ihr Leid von der Seele malen – allerdings nur in der Obhut eines Therapeuten. Finger weg von Selbstbehandlung oder Behandlung durch Scharlatane. Wie bei körperlichen Verletzungen oder Krankheiten kann falsche Behandlung noch mehr Schaden anrichten als heilen.

Selten gesprochen

Die Sprache ist das ungeeignetste Mittel für sexuell missbrauchte Kinder, sich bemerkbar zu machen. Das gilt für Kinder, die von Verwandten oder Bekannten missbraucht wurden, ebenso wie für Kinder, die einem Fremden zum Opfer gefallen sind. Sie erzählen es ihren Eltern nicht klipp und klar, wenn sie ein Erwachsener im Freibad sexuell belästigt hat. Sie behalten es für sich, wenn sie ein Unbekannter am Schulweg anspricht. Das Verdrängen funktioniert oft so lange, bis die Opfer selber Kinder haben und sie vor dem bewahren wollen, was ihnen widerfahren ist. Oft tritt erst dann das Erlebte wieder an die Gedächtnisoberfläche.
Zum Reden sind die Kinder nur zu bewegen, wenn sie „präventiv“ erzogen werden. Wenn sie täglich vermittelt bekommen:
• Sie können ihrem Gefühl vertrauen,
• sie haben ein Recht auf ihren Körper,
• sie dürfen über alles sprechen,
• sie dürfen „nein“ sagen.
Ein Kind, das täglich eingeschüchtert wird, wird kaum offen über ein Problem sprechen, das seine Sexualität betrifft (Näheres zum Thema „präventive Erziehung“ im Kapitel „Vorbeugung“).

Erste Hilfe

Selbst wenn missbrauchte Kinder oder Erwachsene, die in ihrer Kindheit Opfer wurden, sich mitteilen wollen, ist es nicht einfach für denjenigen, dem sich das Opfer anvertraut. Seine Reaktion ist ebenso wichtig wie die Erste Hilfe bei einem Verkehrsunfall: besonnen handeln, beruhigend mit dem Opfer sprechen, keine quälenden Fragen, die nötigen Sofortmaßnahmen treffen und einen Arzt, Psychologen oder Psychiater zu Rate ziehen.
Auch Opfer, die vor zwanzig Jahren als Kind vergewaltigt wurden, brauchen Hilfe von einem Therapeuten. Selbst wenn die Tat verjährt ist, ist es überlegenswert, die Straftat der Exekutive zu melden oder dem Jugendamt bekannt zu geben. Der Täter könnte weiter vergewaltigen. Allerdings, je länger der Missbrauch zurückliegt, desto schwieriger ist es, ihn zu beweisen.
Mehr als die Hälfte der aufgedeckten Fälle sind verjährt – Gerichte können die Täter nicht mehr zur Rechenschaft ziehen. Je nach Schwere der Tat und deren Folgen verjähren die Delikte nach fünf bis zwanzig Jahren. Laut Wiener Beratungsstellen werden achtzig Prozent der Fälle frühestens nach zwei Jahren angezeigt.
 

Das Dunkelfeld erhellt

In Österreich werden jährlich etwa 800 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs bekannt. Die Dunkelziffer beträgt mehr als das Zehnfache.

Zwischen 1991 und 1997 verdoppelte sich die Zahl der Anzeigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Österreich. Von 1998 auf 1999 sank sie um 20 Prozent, 2000 ging sie weiter zurück. In den Jahren 2003 und 2004 stieg sie wieder deutlich an.
Die Zunahme der Anzeigenzahlen im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs bedeutet nicht, dass mehr Kinder missbraucht wurden. „Wir arbeiten ein Dunkelfeld auf, das wir nur erahnen können“, betont Univ.Prof Dr. Max Friedrich.
Laut amerikanischen Forschern werden nur 15 Prozent der Missbrauchsfälle aufgedeckt. Experten schätzen: In Deutschland kommen auf einen angezeigten Fall zwanzig nicht angezeigte Fälle. Laut Christian Pfeiffer, dem Leiter des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen in Hannover, sitzt statistisch gesehen in jeder Schulklasse ein missbrauchtes Kind.
In Österreich wird die Zahl der Fälle auf 10.000 geschätzt. Angezeigt wird nicht einmal jeder zehnte Missbrauch. Hauptgründe für das breite Dunkelfeld sind das Nahverhältnis zwischen Tätern und Opfern sowie Scham- und Schuldgefühle der Opfer und deren Familie. Verantwortlich für den Rückgang polizeilicher Anzeigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs sind laut Friedrich die überdurchschnittlich hohen Steigerungsraten Anfang der neunziger Jahre. Die Dunkelfeldaufhellung stößt an ihre Grenzen.
Kampagnen haben Auswirkungen auf die Kriminalstatistik. Die höchsten Steigerungsraten verzeichneten die Anzeigenzahlen von sexuellem Kindesmissbrauch in den Jahren 1995 bis 1998, als eine Motivationsgruppe der Kriminalpolizeilichen Beratung mit dem Volksschulkinderprogramm „Tipps mit Grips“ durch Österreich zog. Im Jahr, in dem das Programm eingestellt wurde, ging die Anzeigenzahl zurück. Die Informationskampagnen rufen keine Falschaussagen hervor. Dies beweist die Verurteiltenrate: Durchschnittlich wird jeder zweite wegen Missbrauchs Verdächtige verurteilt. Eine steigende Anzeigenzahl ändert an der Quote nichts.
Obwohl bei Kindesmissbrauch der Ausgang des Strafverfahrens meist ausschließlich von der Aussage der Opfer und Zeugen abhängt und es kaum objektive Sachbeweise gibt, liegt die Verurteiltenquote bei Kindesmissbrauch über dem Durchschnitt. Das bedeutet, die Richter messen den Kindern hohe Glaubwürdigkeit zu.
Wegen anderer Delikte wie Raub, Diebstahl oder leichter Körperverletzung wird über jeden dritten Angezeigten eine Strafe verhängt. Allerdings liegt die niedrige Urteilsquote auch daran, dass viele Verfahren eingestellt werden, weil sie nach Ansicht des Staatsanwaltes oder des Gerichts zu geringfügig sind.

Das Strafgesetz

Kinder sehen Erwachsene als Autoritätspersonen. Ein Kind bringt nicht die Kraft auf, nein zu sagen, wenn ein Erwachsener etwas mit ihm unternimmt, was es nicht will.
Die Kindesmissbraucher stellen das anders dar. Sie rechtfertigen sich meist damit, das Kind habe die sexuellen Handlungen gewollt, sie verführt. Die Verführungstheorie spielt sich allein in den Köpfen der Kindesmissbraucher ab. Sie legen sie sich als Strategie zurecht, um den sexuellen Missbrauch vor sich selbst und ihrer Umwelt zu rechtfertigen.
Das Gesetz zieht die Grenze bei 14 Jahren (vor dem 14. Geburtstag). Mit 14 gilt ein Kind als „mündig“, davor als „unmündig“. Der Unmündige wird für sein Handeln nicht verantwortlich gemacht – er wird auch nicht nach dem Strafrecht zur Rechenschaft gezogen, wenn er etwas stiehlt oder einen anderen verletzt.
Wenn die Kriminalstatistik von „sexuellem Kindesmissbrauch“ spricht, sind hauptsächlich zwei Paragrafen im Strafgesetzbuch gemeint: § 206 („Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen“) und § 207 („Sexueller Missbrauch von Unmündigen“). Der Unterschied: im ersten Paragrafen sind ausschließlich Fälle angesprochen, in denen es zum Geschlechtsverkehr gekommen ist oder zu einer ähnlichen sexuellen Handlung, der zweite umfasst alle übrigen sexuellen Handlungen mit Kindern.
Für den „Schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen“ reicht es, dass der Täter die sexuelle Handlung begonnen hat, er muss sie nicht vollendet haben. Auch „geschlechtsverkehrähnliche“ Handlungen sind erfasst, Anal- oder Oralverkehr – Taten, die ein Kind genauso empfindet wie den eigentlichen Geschlechtsverkehr. Unter Schutz gestellt sind Mädchen und Buben, Täter können Männer und Frauen sein. Zwang oder Nötigung sind nicht Voraussetzung für die Strafbarkeit. Dem Täter droht Haft zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Wird das Opfer schwer verletzt oder schwanger, drohen dem Täter fünf bis fünfzehn Jahre Haft, bei Tod des Opfers zehn bis zwanzig Jahre.
Ausnahme von der Bestrafung: Das Opfer ist bereits 13, der Täter um höchstens drei Jahre älter, und es ist zu keinen sexuell abartigen Handlungen gekommen.
Wegen „Sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“ wird der Täter nicht bestraft, wenn er um nicht mehr als vier Jahre älter ist als das Opfer, das Opfer nicht schwer verletzt wurde und mindestens zwölf Jahre alt ist.
Eine weitere Bestimmung (§ 208 StGB) stellt sexuelle Handlungen unter Strafe, die jemand vor einem unter 16-Jährigen vornimmt und ihn dadurch sittlich gefährdet. Nach § 212 StGB („Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses“) droht das Gesetz mit Haft bis zu drei Jahren, wenn Eltern, Adoptiv- oder Stiefeltern, Erzieher, Lehrer, Beamte, Ärzte, klinische Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten oder Aufsichtspersonen oder Ähnliche Minderjährige zu sexuellen Handlungen verleiten, die ihnen anvertraut sind. Minderjährig sind Jugendliche unter 18 Jahren.
Nach § 207 b droht Haft bis zu einem Jahr, wenn jemand unter 16-Jährige zu sexuellen Handlungen verleitet und diese nach dem Gesetz noch nicht „reif“ genug sind. Eine Haftstrafe bis zu drei Jahren droht denjenigen, die unter 18-Jährigen Geld für sexuelle Handlungen anbieten und sie auf diese Weise „verführen“.
Nach § 213 StGB („Kuppelei“) werden diese Personen bestraft, wenn sie die ihnen anvertrauten Minderjährigen zu sexuellen Handlungen „herborgen“. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass 14- bis 18-Jährige zwar schon im Stande sind, zu einem entfernten Verwandten nein zu sagen, bei Vater und Mutter aber nicht, ebenso wenig bei Personen, denen sie zu gehorchen haben, wie Lehrern oder Erziehern.
§ 207 a StGB („Pornografische Darstellungen mit Unmündigen“) stellt das Herstellen, den Handel und Besitz von Kinderpornos unter Strafe. Strafbar ist auch, wer Filme herstellt oder damit handelt, in denen der Eindruck erweckt wird, dass ein Kind missbraucht wird (Pseudo-Kinderpornografie). Denn oft werden pornografische Aufnahmen Erwachsener am Computer manipuliert und als Kinderpornos gehandelt. Es ist selbst für Experten kaum möglich zu unterscheiden, ob es sich um echte Kinderpornografie handelt oder durch Computermanipulation hergestellte Bilder.

Verjährung

Mit Ablauf der Verjährungsfrist verlieren Polizei und Gerichte die Möglichkeit, gegen einen Verdächtigen zu ermitteln und ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten. Sexualstraftaten verjähren besonders häufig.
Da der Täter meist im Nahbereich des Opfers zu finden ist, ist es für ihn meist sehr leicht, das Opfer zu beeinflussen. Er übt Druck aus durch unausgesprochene Drohungen, teilweise droht er offen mit Liebesentzug, macht klar, dass alle Erwachsenen ihm glauben würden und nicht dem Kind.
Die meisten Kinder schweigen. Wenn sie erwachsen sind, werden Erinnerungen wach – etwa durch eigene fehlgeleitete Sexualität als Folge des Missbrauchs. Die Opfer haben Schwierigkeiten, einen Partner zu lieben oder sind verklemmt. Viele werden selbst zu Kindesmissbrauchern. Sie schürfen in der Seele und finden Verdrängtes wieder.
Häufig wachsen Geschwister heran, an denen sich der Täter jetzt vergeht. Das ehemalige Opfer will seinem Bruder oder seiner Schwester das Schicksal ersparen, das es selbst erlebt hat.
Die Opfer beginnen das Erlebte aufzuarbeiten. In den meisten Fällen wäre die Straftat längst verjährt. Der Missbrauch endet meist, wenn das Opfer 13 oder 14 Jahre alt ist. Kommt der Entschluss, den Täter anzuzeigen, sind meist fünf bis zehn Jahre verstrichen – nach herkömmlichen Verjährungsfristen ist das für eine Strafverfolgung zu spät. Beim Sexualstrafrecht, bei dem es um Kinder als Opfer geht, macht das Gesetz eine Ausnahme: Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn das Opfer 19 ist. Egal in welchem Alter das Kind sexuell missbraucht wurde (§ 206 StGB), die Tat verjährt erst, wenn das Opfer 29 Jahre alt ist. Bei Folgeschäden wie schweren Verletzungen oder Schwangerschaft tritt die Verjährung der Tat erst ein, wenn das Opfer 39 ist. Wenn es zu harmloseren sexuellen Berührungen kommt, sich der Täter an einer(m) Behinderten vergeht, ein Autoritätsverhältnis ausnützt oder Kuppelei betreibt, verjährt die Tat, sobald das Opfer 24 Jahre alt ist.

Sextourismus

Zwei bis drei Millionen Kinder zwischen 3 und 17 Jahren werden von Sextouristen missbraucht. Nach einer Studie von Ecpat-International (End Child Prostitution and Trafficking) ist jeder dritte Sextourist zwischen 40 und 50 Jahre alt, jeder Vierte zwischen 50 und 60. Die meisten kommen aus Europa, Japan, Australien, den USA und Kanada. Die Zahl der österreichischen Sextouristen wird auf 100.000 geschätzt. Großteils handelt es sich um biedere Bürger, die fern der Heimat auch fern der Moral sind. Viele sind Pädophile (Erwachsene, die zwanghaft ausschließlich mit vorpubertären Kindern sexuelle Beziehung haben wollen) und reisen ins Ausland, um ihre fehlgeleiteten sexuellen Wünsche auszuleben. Hinzu kommen Fernfahrer entlang den Hauptverkehrsrouten durch Asien und Afrika, Soldaten von Besatzungsmächten und Seemänner.
In vielen Ländern der Dritten Welt ernähren die Kinder ihre Familien durch Prostitution. Diese richtet sich nach Angebot und Nachfrage. In Angola stellte der „Christliche Fonds für Kindheit“ fest, dass die Prostitution von 11- bis 14-Jährigen extrem schnell zunimmt. Dies trifft auch auf die meisten anderen Dritte-Welt-Staaten zu.
In vielen fernöstlichen Ländern ist es nicht verboten, mit Kindern sexuell zu verkehren. Österreicher entkommen ihrer Strafe nicht, wenn sie sich an einem Kind unter 14 vergreifen, in einem Land, in dem es keinen gesetzlichen Schutz für Kinder gibt. Das Gericht zieht sie nach § 64 StGB zur Verantwortung, wenn sie im Ausland einen sexuellen Missbrauch begehen (§ 206 und § 207 StGB) oder Kinderpornos herstellen (§ 207 a StGB).

Lebenslänglich

Immer wenn ein Fall sexuellen Kindesmissbrauchs Aufsehen erregt, wird die Forderung nach lebenslanger Strafe oder Kastration des Täters laut. Doch nicht alle Fälle sind gleich. Die Reaktion mit härteren Gesetzen zielt allein auf einen Anlassfall ab. Sie drückt die Hilflosigkeit der Gesellschaft aus. Diese weiß, sie selbst hat versagt – in ganz anderen Bereichen, etwa bei der frühzeitigen Aufdeckung des Falles, weil es ihr an Zivilcourage mangelte, oder weil sie die Vorgänge im Stillen geduldet hat.
Das Anlassgesetz ist scheinbar der einfachste und rascheste Weg aus der Krise – die Zahl der Kindesmissbrauchsfälle senkt es nicht. Menschen, die Kinder missbrauchen, handeln aus einem Trieb heraus, der sich nicht mit hohen Haftstrafen beseitigen lässt. Ziel des Strafgesetzes ist es, die Gesellschaft vor Kinderschändern zu schützen – nicht, sich an ihnen zu rächen. Das lässt sich besser erreichen durch Behandlung der Täter. Das heißt nicht, Verständnis für sie aufzubringen, sondern zu erreichen, dass sie sich nie wieder an Kindern vergreifen und somit die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. In schweren Fällen verhängen die Richter den Maßnahmenvollzug in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Die Täter bleiben so lange dort, bis sie geheilt sind; und sind sie nicht heilbar, so bedeutet das lebenslang.
 

Zum Recht kommen

Ein Strafprozess ist ein steiniger Weg. Meist muss er beschritten werden, um einen Kindesmissbrauch zu stoppen oder andere vor dem Verdächtigen zu schützen. Das Gesetz sieht für die Opfer einige Erleichterungen vor, Opferhilfeeinrichtungen unterstützen die Zeugen und Opfer.

„Eine Unachtsamkeit, ein Fehler in der Fragestellung und die Vertrauensbasis zu dem Kind ist zerstört – ein Schaden, der nie wieder zu reparieren ist“, sagt eine erfahrene Kriminalbeamtin. An die Befragung sexuell missbrauchter Kinder geht sie behutsam heran, Kinderseelen sind wie Porzellan.
In einem Gespräch mit der Mutter allein tastet sie die Familienverhältnisse ab. Sie versucht herauszufinden, zu wem das Opfer Vertrauen hat. Das Gespräch mit dem Kind beginnt mit Fragen zu seinen Hobbys, dem letzten Urlaub, über Freunde und die Schule. Allmählich wagt sich die Kriminalistin an das Hauptthema heran – den Täter, die Tat. Hin und wieder lenkt die Kriminalbeamtin zur Entspannung der Situation mit harmloseren Themen ab – die Haustiere, Probleme mit Freunden oder den Lehrern. Und immer wieder kommt sie auf den Missbrauch zurück. Die Kriminalbeamtin redet über die „Kitzelspiele“, die der Täter mit dem Kind gespielt hat, als wäre nichts Abartiges oder Verbotenes daran, um die Schuldgefühle des Kindes nicht zu verstärken.
Sie betont demonstrativ vor dem Kind: Das Verhalten des Täters war falsch, nicht das Verhalten des Kindes. Sie muss dem Kind das Gefühl nehmen, es sei selber schuld – dieses Schuldgefühl hat jedes Missbrauchsopfer. Die Kriminalbeamtin muss vermeiden, dass das Kind das Gefühl bekommt, durch die Aussage den Täter zu verraten oder – wenn es weitere Opfer nennen soll – den Verrat an anderen Freunden zu begehen. Sie muss ihm die Scham nehmen, die jeder Mensch hat, wenn er über sexuelle Dinge reden soll. Behutsam führt sie das Gespräch, bis alle Details geklärt sind, die vor Gericht wichtig sind.

Vernehmungen

Die Aussage des Opfers sexuellen Kindesmissbrauchs ist oft das einzige Beweisstück, das der Ankläger vor Gericht in der Hand hält. Befragungen vor Polizei, Staatsanwälten und Richtern sind oft unumgänglich. Die Behörden und Gerichte versuchen, es den Opfern nicht unnötig schwer zu machen.
Puppen, Teddybären und Malsachen, helle Tapeten, eine Sitzgruppe in Blau und bunte Vorhänge sollen Kindern die Aussage bei der Polizei erleichtern. Ein kindgerechter Vernehmungsraum ist bei der Wiener Jugendpolizei eingerichtet, probeweise seit Anfang 2000. Damit können sich die dort tätigen Kriminalbeamtinnen auf Art und Alter des Kindes besser einstellen. Überaktive Kinder können sich austoben, stille Kinder tauen in der freundlichen Umgebung rascher auf.
Wer den Verdacht eines sexuellen Kindesmissbrauchs bei einem Polizisten anzeigt, setzt den Polizei- und Gerichtsapparat unwiderruflich in Gang. Die Anzeige kann er nicht mehr zurückziehen, die Exekutive muss ermitteln. Einzig der Staatsanwalt oder ein Richter kann die Anklage fallen lassen, wenn zu wenig Beweise vorhanden sind.
Zeigt ein Bekannter oder Verwandter den Verdacht an, nimmt ein Polizist oder ein Gendarmeriebeamter die Aussage zu Protokoll. Bei der Polizei sind so viele Frauen im Dienst, dass jederzeit eine Beamtin verlangt werden kann. In den darauf folgenden Tagen beginnt die Exekutive mit den Ermittlungen: Zeugen werden vernommen, die Lebensumstände von Opfer und Verdächtigem erhoben, Alibis überprüft, und schließlich wird das Kind befragt – so früh und so genau wie möglich, damit die Erinnerung an die Tat noch frisch ist und das Kind in seiner Entwicklung noch nicht viel weiter ist als zur Zeit der Tat. Theoretisch können der Staatsanwalt und der Untersuchungsrichter die Befragung des Kindes wiederholen, machen es aber – um das Kind zu schonen – eher selten.
Ein sachverständiger Arzt kann zurate gezogen werden, um festzustellen, wie aussagefähig das Kind ist. Parallel zu der Prozedur sollte bereits eine psychologische Therapie einsetzen.

Auch der Verdächtige wird vernommen. Regt die Polizei einen Haftbefehl an, stellt der Staatsanwalt einen Haftantrag, über den der Untersuchungsrichter entscheidet. Die Untersuchungshaft kann verhängt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Verdächtige die Tat wiederholt, untertaucht oder auf Zeugen Druck ausübt. Letzteres zu verhindern, gelingt nicht immer. Viele Verfahren scheitern bei der Hauptverhandlung, weil der Verdächtige Opfer und Zeugen auf seine Seite gebracht hat oder derart einschüchtert, dass sie ihre Aussagen zurückziehen, die sie im Vorverfahren gemacht haben.
Die Ermittlungsphase ist eine schwierige Zeit für das Kind. Es steht im Mittelpunkt des Interesses. Verwandte und Bekannte werden zu vermeintlichen Experten, glauben, die Wahrheit zu kennen. Die einen verteufeln den Verdächtigen, die anderen trauen ihm die Tat nicht zu oder halten die Geschichte für erfunden. Mitschüler stellen unangenehme Fragen, ohne sich dabei etwas Böses zu denken. Erwachsene halten ihre Neugierde nicht zurück.
Hinzu kommt das mediale Interesse. Zeitungen, Fernsehsender interessieren sich für das Kind, Jemand aus dem Umkreis des Kindes erklärt sich bereit, in einer Talkshow aufzutreten – oft aus eigenem Geltungsdrang heraus oder weil er sich ein saftiges Honorar erhofft. Das Kind bekommt seine Geschichte aus dem Fernsehgerät heraus erzählt, möglicherweise in abgewandelter Form – dramatisiert oder verharmlost. Es wird am nächsten Tag auf der Straße darauf angesprochen oder in der Schule. Man kann sich vorstellen, wie sich das Kind dabei fühlt.
Vor allem wenn der Verdächtige das Opfer unter Druck setzt, ist es besser, das Kind bis zur Hauptverhandlung aus der Familie zu nehmen. Das Jugendamt kann vorübergehend für eine adäquate Unterbringung sorgen. Innerhalb von acht Tagen stellt es einen Antrag auf „Entzug der Obsorge“, über den das Pflegschaftsgericht entscheidet. Den Antrag können auch Großeltern stellen oder andere nahe Verwandte.
Nach dem Ermittlungsverfahren erhebt der Staatsanwalt Anklage, der Akt kommt zu einem Richter, der eine Hauptverhandlung anberaumt. Im Wiener Landesgericht ist ein Richterteam eingerichtet, bestehend aus drei Richtern und drei Untersuchungsrichtern. Diese sind psychologisch ausgebildet, sie stehen mit Opferschutzeinrichtungen in Kontakt. Die Spezialrichter gehen vor Gericht besonders einfühlsam mit Kindern um.

Die Hauptverhandlung

Es ist für einen Erwachsenen nicht angenehm, im Zeugenstand auszusagen. Hohe Türen, kalte Gänge. Der Zeuge ist unsicher. Wann wird er aufgerufen und darf in den Gerichtssaal eintreten? Wird er seinen Namen auf Anhieb verstehen, wenn er über den Lautsprecher aufgerufen wird?
Dann betritt er einen Saal, den er noch nie zuvor gesehen hat, kennt die Sitzordnung nicht, weiß nicht gleich, wohin er soll oder darf. Eine Dame oder ein Herr in schwarzem Talar bittet ihn in den Zeugenstand, der Richter verliest Namen, Geburtsdatum, Wohnadresse und: „Erzählen Sie uns, wie das damals war...“
Die Sache wird erleichtert, wenn der Betroffene weiß, was auf ihn zukommt. Opferhilfeeinrichtungen unterstützen die Betroffenen, Helfer begleiten die Opfer in den Gerichtssaal, vor den Zeugenstand treten Letztere aber allein.
Je nach Höhe der Strafe, die dem Angeklagten droht, führt die Verhandlung ein Einzelrichter oder ein Richter, ein Beisitzer und zwei Schöffen oder ein Richter, zwei Beisitzer und acht Geschworene. Richter und Beisitzer sitzen dem Zeugen gegenüber, der Angeklagte und seine Verteidiger sitzen links vom Zeugenstand aus gesehen, der Staatsanwalt rechts. Neben ihm nehmen in einem Geschworenenprozess die Geschworenen Platz.

Das Opfer gilt als Zeuge. Betritt es den Saal, verliest der Richter einige persönliche Daten des Zeugen und lässt ihn vorerst erzählen, was vorgefallen ist. Ist dem Richter etwas unklar, fragt er nach. Dann räumt er dasselbe Recht den Schöffen oder Geschworenen ein, dann dem Anwalt des Angeklagten und dem Staatsanwalt. Sind die Fragen beantwortet, entlässt der Richter den Zeugen. Dieser darf den Saal verlassen oder im Zuschauerraum Platz nehmen.
Der Richter hat die Möglichkeit, den Saal von Zusehern räumen zu lassen, wenn es um die Intimsphäre eines Betroffenen geht. Der Zeuge kann den Richter darum ersuchen.
Kinder werden meist „kontradiktorisch“ befragt: Sie müssen nicht in den Verhandlungssaal, sondern in einen Nebenraum. Ein Sachverständiger, meist Psychiater, ist mit dem Gerichtssaal über Kopfhörer und Mikrofon verbunden. Er empfängt die Fragen der Richter und Anwälte und übersetzt sie in eine schonende, kindgerechte Sprache. Auch die Umgebung ist nicht so karg und kalt wie im Gerichtssaal nebenan, in den eine Videoanlage die Antworten des befragten Kindes überträgt.
Sobald alle Beweise vorliegen, alle Zeugen vernommen sind, beginnt der Staatsanwalt mit seinem Schlussplädoyer, dann der Verteidiger des Angeklagten. Richter, Beisitzer und Schöffen oder Geschworene ziehen sich zur Beratung zurück und kommen zur Urteilsverkündung wieder.
Nach dem Urteilsspruch kann der Angeklagte oder der Staatsanwalt Berufung einlegen – meist ersucht der Verurteilte um Bedenkzeit. Im Fall einer Berufung wird der Prozess neu aufgerollt – eine Gerichtsinstanz höher.

Das Urteil

Dieses lautet in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs meist auf Haftstrafen. Zusätzlich kann der Richter verlangen, dass sich der Verurteilte in Therapie begibt. Diese muss er in einer speziellen geschlossenen Anstalt über sich ergehen lassen.

Schadensersatz und Schmerzensgeld sind ein eigenes Kapitel: Das Opfer hat zwar die Möglichkeit, sich dem „Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen“ – die Summen könnten somit in der Hauptverhandlung bestimmt werden –, die meisten Strafrichter verweisen das Opfer aber auf den Zivilrechtsweg. Das bedeutet ein neuerliches Verfahren, diesmal vor einem Zivilgericht, wieder Vernehmungen, Zeugenaussagen und Sachverständigenfragen. Das Opfer braucht jetzt einen Anwalt und trägt das Risiko: Falls ihm am Ende des Prozesses kein Geld zugesprochen wird, muss es den Anwalt zahlen und geht leer aus. Um das Risiko zu verkleinern, gibt es kostenlose Erstauskünfte bei Rechtsanwälten. Rechtsauskünfte erteilen die Bezirksgerichte an bestimmten Amtstagen und auch die Rechtsanwaltskammer bietet Rechtsauskünfte an.
Problematisch wird es für das Opfer, wenn der Angeklagte freigesprochen oder nach kurzer Haft entlassen wird und dorthin zurückkehrt, wo das Opfer wohnt. Ein langwieriges Hin und Her droht. Opferhilfeeinrichtungen unterstützen in solchen Fällen.

 



Rechtshilfe von Profis

Rechtsanwaltskammer
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Kinder- und Jugendanwalt
1708 mit der jeweiligen Vorwahl: Eisenstadt (02682), Klagenfurt (0463), St. Pölten (02742), Linz (0732), Salzburg (0662), Graz (0316), Innsbruck (0512), Feldkirch (05522), Wien (01)
 

Halt und Kraft geben

Sexuell missbrauchte Kinder leben in der Dauerkrise. Bei der Aufdeckung kann sie kippen. Die Familie muss Halt geben, die Opfer brauchen professionelle Hilfe.

Missbrauchte Kinder leben mit ihrer Wahrheit allein, ihre Notzeichen verhallen unverstanden. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als mit dem Erlebten selber zurecht zu kommen. Schuldgefühle quälen sie zusätzlich. Als einfachste Gegenstrategie bietet sich die Verdrängung an.
Die Opfer verschieben die erlebten Verbrechen in eine andere Welt, oft in Tagträumereien, als wären sie nie geschehen – und gewinnen Abstand zur Wirklichkeit. Das kann so weit gehen, dass sie sich später an einzelne Vorkommnisse nicht mehr erinnern können, an einzelne Passagen aus ihrem Leben oder an Personen in ihrer Kindheit. Der Missbrauch wird von der übrigen Erinnerung völlig abgetrennt, hinterlässt aber in jedem Fall Brandwunden auf der Seele.
Sexueller Kindesmissbrauch ist kein Delikt wie Diebstahl oder Betrug. Ein gestohlenes Auto ist irgendwann verkraftet; Wunden auf Kinderseelen heilen nie. Drei Viertel der Opfer von Delikten, die vergleichsweise weniger in die Intimsphäre eingreifen, etwa Körperverletzung, Einbruch, Raub oder Handtaschendiebstahl, sehen die Tat als „schlimmstes Erlebnis ihres Lebens“. Noch schwieriger ist die Lage sexuell missbrauchter Kinder.

In vielen Fällen sind die psychischen Schäden irreparabel. Die Opfer bleiben ihr Leben lang gehemmt, ängstlich mit einem gestörten Verhältnis zu sich selbst oder zum anderen Geschlecht. Dauern die Folgen sexuellen Missbrauchs länger an, spricht man von einer „Traumatisierung“ – das Erlebte hat tiefe Wunden hinterlassen. Bei jedem zweiten Opfer von Körperverletzungen, Raubüberfällen mit Körperkontakt und Vergewaltigungen wirken die Folgen noch fünf Jahre nach der Tat. Ungleich schlimmer ist die Lage missbrauchter Kinder.
Nur eine professionelle Therapie kann helfen. In besonders schweren Fällen bedarf es psychologischer Betreuung bis zu viermal wöchentlich über Jahre hindurch, durchschnittlich drei bis fünf Jahre. Ein normales Sexualleben ist trotzdem nicht garantiert.
Das Kind hat ein Ausmaß an Sexualität erlebt, wie es für sein Alter nicht angepasst ist. Die sexuelle Macht des Erwachsenen ist über das Opfer gekommen wie eine Lawine und hat es unter sich begraben. Mitunter wurde das Kind körperlich verletzt, weil sein Körper dem Erwachsenen nicht standhielt. Oft musste das Kind sexuelle Praktiken vornehmen, die selbst Erwachsene seelisch verletzt hätten.

Erste Hilfe

Dem Opfer muss erst das Gefühl genommen werden, es sei an den Taten selber schuld.
Während der Aufdeckung kommen weitere Schuldgefühle im Opfer auf: Es habe den Täter „verraten“, die Familie zerstört, die Familie mit Schande befleckt oder Mitopfer als Mitschuldige ausgeliefert. Die Opfer kommen häufig aus Familien, in denen Geheimhaltung des Innenlebens der Familie an oberster Stelle steht – eine Regel, gegen die ein Kind erst verstoßen muss, um die Verbrechen an ihm aufzudecken oder Hilfe von außen zu holen.
Dieses Gefühl wird verstärkt durch psychische Zusammenbrüche von Familienmitgliedern, wenn der Missbrauch aufgedeckt wird: Die Mutter fällt in ein emotionelles Loch, die Umgebungswelt des Opfers reagiert wie gelähmt; einige glauben den Unschuldsbeteuerungen des Täters, nicht den Schilderungen des Opfers. Andere reagieren hysterisch, ohnmächtig in Bezug auf das Opfer und verunsichern es noch mehr.
Das Kind hätte es leichter, wenn die Familie nicht in Selbstmitleid zerfließen würde, sondern in erster Linie an das Opfer denken, ihm beistehen und psychische Kraft geben würde.
Dem Opfer muss wieder zu Vertrauen in sich selbst und in seine Umwelt verholfen werden, um es (über)lebensfähig zu machen. Es muss wieder aufgerichtet werden. Das geht nur mit professioneller Hilfe. Der Familie kommt eine wichtige Rolle zu, in der sie dem Opfer Halt gibt, ihm verständlich macht, dass sie ihm glaubt und es nach außen hin abschirmt. Das gesamte Umfeld sollte dem Opfer signalisieren, dass eine solche Straftat nicht hingenommen wird, ein Täter nicht folgenlos mit einem Menschen so umgehen kann, und es sollte dem Opfer die Sicherheit geben, dass der Täter seinen Angriff nicht wiederholen können wird.

Der Ersthelfer

Jenem Menschen, dem sich das Opfer als Erstem anvertraut, kommt eine besondere Rolle zu. Diese sollte er in den nachfolgenden Monaten nicht aufgeben. Die Vertrauensperson ist durch den Therapeuten oder Arzt nicht ersetzbar. Sie ist vermutlich einer der wenigen Menschen, denen das Opfer vertraut und bei denen es bereit ist, sich das Erlebte von der Seele zu reden.
In erster Linie sollte der Ansprechpartner zuhören, verstehen, Mitgefühl zeigen und Ratschläge nur erteilen, wenn es das Opfer verlangt. Es ist verunsichert und sucht Halt. Je mehr Unterstützung das Opfer bekommt, desto rascher und gründlicher verarbeitet es das Erlebte.
Der oder die Vertraute hat die Aufgabe, das Opfer nach außen hin abzuschirmen: Es wird nach der Aufdeckung Stimmen geben, die die Tat bagatellisieren, meinen, es hätte schlimmer kommen können. In dieselbe Richtung geht es, wenn der mutmaßliche Täter festgenommen wird und bald wieder frei kommt. Das wertet die Opfer ab.
Vielfach sind „dumme Sprüche“ an der Tagesordnung. Außenstehende degradieren die Straftaten oft mit Witzen.
Die häufigste Form des Falschverstehens sind Mitschuldvorwürfe. Einige werden nach der Aufdeckung wissen, was die Tat verhindert hätte, was das Opfer besser tun oder unterlassen hätte sollen und was Familienmitglieder falsch gemacht hätten.
In manchen Fällen wird das Opfer gemieden. In der Schule will niemand neben dem Kind sitzen, das vom Vater vergewaltigt worden ist. Die Mitschuld wird beim Opfer vorausgesetzt.
Je bekannter die Tat ist, desto schwieriger wird das Leben für das Opfer. Ein Aufarbeiten der Probleme in der Öffentlichkeit ist ein schwieriger Weg. Gelingt es nicht, die Anfeindungen vom Opfer fernzuhalten, wird es zum zweiten Mal zum Opfer.

Faktor Pubertät

Erschwert wird die Situation des Kindes, wenn es in der Pubertät steckt – eine Phase, in der jedes Kind mit sich und seiner Umwelt um seine Identität ringt. Die sprachliche Entwicklung ist im Umbruch – nicht mehr Kind und noch nicht erwachsen. Körperlich herrscht Ausnahmezustand: Pickel, die erste Regelblutung, der Gang sollte lässig sein, wirkt aber tollpatschig; der Heranwachsende sieht sich kritisch in den Spiegel: Die Oberschenkel sind zu dick, die Arme zu lang, zu viel Speck beult die Jeans an den Hüften aus. Magersucht und Bulimie (Erbrechen nach jeder Mahlzeit einhergehend mit Abmagerung) sind häufige Folgen der Pubertätskrise – können aber Zeichen sexuellen Missbrauchs sein, als Ausdruck für etwas, das der Jugendliche nicht aussprechen möchte, das er aber loswerden will.
In seiner Gefühlswelt macht der Jugendliche eine Berg- und Talfahrt durch. Die Stimmung schwankt zwischen Aggression und Mitleid, zwischen Freude und Trauer. Der Jugendliche ist verunsichert im Niemandsland zwischen Kind und Erwachsensein.
Ein sexueller Missbrauch in diesem Lebensabschnitt wirft das Opfer um so mehr aus der Bahn. Auch ein Missbrauch, der länger zurückliegt, macht dem Kind in der Pubertät zu schaffen. Schließlich ist es jene Phase, in der der Heranwachsende seine Sexualität entdeckt. Der Missbrauch belastet diesen Vorgang schwer.
 

Knapp am Abgrund

Ihre Kindheit hat sie verdrängt. Mit ihrem Leben wollte sie Schluss machen. Eine 30-jährige Frau erzählt, wie sie als Kind von ihrem Vater vergewaltigt wurde.

Christa hat keine abgebissenen Fingernägel mehr, sie zieht sich gern schön an und pflegt ihr Haar wieder. Sie ist Anfang dreißig. "Da wird es langsam Zeit, Kinder zu kriegen", meint Christa. Aber erst müsse sie ihre eigene Kindheit unter Kontrolle bekommen. "Ich bin durch die Hölle gegangen“, sagt sie.
Äußerlich waren die Familienverhältnisse, unter denen sie aufwuchs, völlig normal. Der Vater Tischler, die Mutter Hausfrau. Sie widmete sich den beiden Kindern, Christa und ihre um 17 Monate ältere Schwester, voll und ganz. Als Christa 14 war, ließen sich die Eltern scheiden. Der Vater tauchte ein Jahr lang unter, um dann mit der "Neuen“ wieder aufzukreuzen, einer um 20 Jahre jüngeren Frau aus dem Osten.
Christa wusste schon immer, irgendetwas war mit ihr nicht in Ordnung. "Wenn in der Fernsehsendung `Aktenzeichen xy … ungelöst´ Vergewaltigungsszenen gelaufen sind“, erzählt sie, "habe ich ein kribbelndes Vergnügen empfunden. Es hat mich erregt. Ich habe es nicht länger als eine halbe Minute ausgehalten. Danach ist mir jedes Mal schlecht geworden, ich musste den Fernseher abdrehen.“
In ihrer Jugendzeit wurde Christas Leben chaotisch. Sex und Gewalt waren für sie eins. "ch habe die Typen reihenweise aufgegabelt, völlig wahllos“, schüttelt sie heute den Kopf. „Dann wieder habe ich mir nicht hässlich genug sein können.“ Sie zog sich schwarz an, ließ ihre Haare fett werden. – "Heute würde mir vor mir selber grausen.“ Zwei Tage vor ihrem 23. Geburtstag wollte sie einen Schlussstrich ziehen. „Ich habe die Musik auf volle Lautstärke gedreht“, erzählt Christa, „dann habe ich mich mit Tabletten und Alkohol vollgepumpt.“ Bei jedem Schluck Wein hatte sie den Geruch ihres Vaters in der Nase.

Christa wurde im Krankenhaus wach

Ihre Schwester hatte sie rechtzeitig entdeckt. „Als ich meine Mutter in ihrem bunten Kleid in das Krankenzimmer kommen gesehen habe, hätte ich sie am liebsten hinausgeworfen.“
Christas Leben änderte sich. Sie hängte das Jus-Studium an den Nagel und begann bei einer PR-Agentur zu arbeiten. Mittlerweile hatte sie ihren heutigen Dauerfreund Helmut kennengelernt. An ihrem krankhaften Männerkonsum änderte sich allerdings nichts.
"Anfang 1993 – wir waren gerade wieder einmal getrennt“, erzählt Helmut, "habe ich Christa besucht. Kurz zuvor hat sie einen anderen Freund aus der Wohnung geworfen.“ Auch Helmut war nicht lange bei Christa. Es kam zu einem kurzen Streit. Helmut sollte gehen. Doch er hatte gemerkt, da gab es irgendetwas, von dem er nichts wusste. Helmut war schon länger der Wortschatz Christas aufgefallen. Wörter wie "Gewalt“, "Vergewaltigung“, "zum Sterben“ kamen immer wieder vor.
Er fuhr zu Christa zurück. Sie redeten die ganze Nacht. Schritt für Schritt kamen die verdrängten Bilder wieder in Christas Gedächtnis.

Vater-Mutter-Kind-Spiel

Christa redete zum ersten Mal in ihrem Leben darüber, was vor knapp 20 Jahren passiert war. Es war an jenem Tag, als ihre Mutter wegen einer Herzschwäche in ein Krankenhaus gebracht wurde. Christa schlief nicht zum ersten Mal im Bett ihrer Mutter. Sie war bereits eingeschlafen, als sie durch das Reiben an ihrem Unterleib wach wurde. Das Nachthemd war über ihren Kopf gezogen. "Er hat es auf dieselbe Tour wie schon so oft versucht – mit dem Vater-Mutter-Kind-Spiel“, erzählt Christa. Ihr Vater zeigte ihr: "Große machen das so …“ Christa erinnert sich, wie ihr Vater versuchte, mit ihr zu schlafen. Die Tortur endete damit, dass er auf ihrer Brust kniete. Christa drohte zu ersticken. Sie wehrte sich, weinte, schrie aber nicht. Erst als sie erbrach, ließ ihr Vater von ihr ab.
"Er muss selber einen Schock bekommen haben“, meint Christa heute. Er hatte ihr gedroht, wenn sie jemandem etwas erzähle, würde die Mutter am Herzinfarkt sterben. Am nächsten Tag sprach er kaum mit ihr. Es schien, als hätte er ein schlechtes Gewissen.
Christa zog das blutverschmierte Leintuch ab, versteckte es im Wäschekorb. "Ich war mittlerweile Weltmeisterin im Verbergen schmutziger Wäsche. Es war ja nicht das erste Mal.“ Christa weiß nicht, wie oft es zwischen ihrem neunten und zwölften Lebensjahr zu solchen Szenen gekommen war. „Es hat immer mit dem Rollenspiel begonnen“, erinnert sie sich. "Zuerst nicht jeden Tag, dann immer öfter. Er war anfangs nie brutal, später immer heftiger.“ Die Mutter habe angeblich von den Vorfällen nichts bemerkt.
Christa entwickelte eine Gegenstrategie: "Ich habe mir eingebildet, tot zu sein.“ Diese praktische Vorstellung wendete sie auch im täglichen Leben an. "Ich habe Schmerzen einfach wegdenken können“, erzählt Christa. Sie brach sich zweimal das Schlüsselbein, ohne es zu bemerken. Als sie vom Pferd fiel, verschoben sich einige Wirbel. Zum Arzt ging Christa erst am nächsten Tag.

Vom Opfer zum Täter

Unterdessen wurde Christa selbst fast zur Täterin. "Als sich meine Tante von meinem Onkel scheiden ließ“, erinnert sich Christa, "haben die Eltern meine Cousine aufgenommen. Sie war sechs, ich vierzehn.“ Christa spielte Pferd – Doris musste auf Christa reiten. Wenn die Kleine nicht mehr wollte, wendete Christa sanfte Gewalt an. "Das hat mich erregt.“
Doris starb mit 21 an Leukämie. Sie war die Einzige in der Familie, zu der Christa Vertrauen hatte. "Am Sterbebett hat sie mir erzählt, ihr Vater – mein Onkel – habe sie vergewaltigt“, schildert Christa.

Die Mutter wollte zuerst nichts davon wissen

Als Christa 28 war, sprach sie zum ersten Mal mit ihrer Mutter über die Vergewaltigung durch ihren Vater. "Zuerst hat sie nichts davon wissen wollen“, erzählt Christa. "Dann hat sie eine seltsame Geschichte erzählt.“ Christa war noch ein Baby. Ihr Vater wickelte sie, als ihn Christas Mutter dabei ertappte, wie er über den Kinderkörper onanierte. Christas Mutter schnappte sie und lief in die Küche. Gesprochen hat sie mit Christas Vater angeblich nie über den Vorfall.
Christa bezeichnet ihre Mutter als "demütig und gehorsam“ dem Vater gegenüber. Der Vater sah sich am liebsten in der Opferrolle. Er wollte bedauert werden – auch als ihm seine Frau nicht das gab, worauf ein Mann angeblich ein Recht hat. "Er ist ein Leider-Typ.“
Christa wird von der schrecklichen Vorstellung verfolgt, dass er dieselben Verbrechen, die sie erleiden musste, an seiner heute zehnjährigen Tochter begeht. "Ein Begrüßungsbussi gibt sie mit offenem Mund, bereit zum Zungenkuss“, erklärt Christa. "„Und obwohl sie mich bestenfalls einmal im Jahr sieht, klammert sie sich jedesmal an mir fest.“ Alles Zeichen missbrauchter Kinder.
Christa hat noch nicht die Kraft, öffentlich davon zu erzählen, was ihr passiert ist. Sie hat es sich in den tollsten Farben ausgemalt, wie es sein möge, wenn sie es ihrem Vater endlich an den Kopf werfen kann.

Väter als Täter

Männer (und Frauen), die Kinder missbrauchen, sind unauffällige, anerkannte Mitglieder der Gesellschaft. Sie kommen aus allen Schichten, Berufen, sind Städter genauso wie Menschen vom Land.

Männer, die Kinder missbrauchen, sehen nicht aus wie Monster, wie Psychopathen, müssen nicht dünn, dick, ungepflegt, kurz- oder langhaarig sein.
Übrigens missbrauchen auch Frauen Kinder, aber nur ein Prozent der Angezeigten sind weiblich. Untersuchungen lassen einen höheren Frauenanteil unter den Tätern vermuten. Wahrscheinlicher Grund für den verschwindenden Anteil in der Kriminalstatistik: Kaum jemand würde auf die Idee kommen, dass eine Frau einen Buben oder ein Mädchen vergewaltigt.
Ähnlich verhält es sich bei den Schichten, aus denen die Täter kommen. Studien belegen: Die Täter kommen aus allen Gesellschaftsbereichen – sie sind Akademiker, Hilfsarbeiter, Fachkräfte, sie sind arm, reich, Durchschnittsverdiener, leben in Wohnungen, Einfamilienhäusern und Villen, sie sind Familienväter, geschieden oder nicht verheiratet, vorbestraft, schwer kriminell oder haben sich nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Man sieht es den Tätern äußerlich nicht an. Sie verhalten sich wie jeder andere, führen ein perfektes Doppelleben als biedere Familienväter und Mütter, als freundliche Nachbarn, hilfsbereite Babysitter – was es den Opfern noch schwerer macht, sich an jemanden um Hilfe zu wenden. Niemand würde ihnen glauben, niemand könnte es sich vom Verdächtigen vorstellen. In vielen Fällen fällt somit ein jahrelanger Missbrauch nicht auf.
Männer, die wegen Kindesmissbrauchs in den Gefängnissen sitzen, stammen hauptsächlich aus unteren Schichten. Das hat mehrere Ursachen: Kindesmissbrauch wird meist erst angezeigt, wenn die Folgen so offensichtlich sind, dass das Umfeld des Opfers nicht mehr daran vorbeisehen kann, etwa wenn es zu schweren Verletzungen des Kindes kommt.

Geld und Einfluss als Täterschutz?

Männer aus unteren Schichten wenden allgemein öfter Gewalt an als besser Gestellte. Letztere sind meist gebildeter und geschickter im Vertuschen. Sie üben einen subtileren Druck aus auf die Opfer, der schwerer zu durchschauen ist und dem sich Kinder deshalb noch mehr beugen als offen ausgesprochenen Drohungen. Ihr Umfeld glaubt vermutlich, gesellschaftlich viel an Ruf zu verlieren zu haben und ringt sich schwerer zur Anzeige durch.
Der Kreis schließt sich: Die Allgemeinheit bekommt ein falsches Bild von den Tätern vermittelt und vermutet sie seltener in höheren Schichten. Das Klischee wird zum Schutzschild für Täter mit Geld und Einfluss.
Personen im Umfeld des Täters aus unteren Schichten denken möglicherweise weniger komplex als höher Gebildete und sind daher konsequenter. Sie sind eher zu einem Schnitt bereit – zu einem Ende mit Schrecken.

Schrecken ohne Ende

Meist ist der Kindesmissbrauch ein Schrecken ohne Ende, wenn der Täter aus der Familie stammt oder aus dem Bekanntenkreis. Die Kinder müssen die Taten drei bis elf Jahre lang über sich ergehen lassen. Die wenigsten Missbrauchsverbrechen dauern weniger als ein Jahr; ein einmaliges Vorkommnis sind sie fast nie. Zehn Prozent der Missbraucher sind Väter, sieben Prozent Adoptiv- oder Stiefväter, acht Prozent leben in einem anderen Verhältnis zum Opfer mit ihm unter einem Dach. Die Opfer sind von ihnen abhängig – materiell wie seelisch.
Die Täter tarnen den sexuellen Missbrauch oft mit Spielen. Später tritt der sexuelle Hintergrund immer mehr an die Oberfläche. Ein Erzieher eines Internats übte die „Spiele“ derart versteckt aus, dass die Opfer den Missbrauch oft nicht bemerkten: Wer sich traute, beim „Watschenspiel“ den Mann zu schlagen, bekam die mehrfache Ration zurück. Es galt als Mutprobe bei den Buben, auf den Erzieher hinzuhauen und seine schweren Ohrfeigen zu ertragen. Den sadomasochistischen Täter befriedigte das „Spiel“ sexuell.
In anderen Situationen erlaubte der Mann mehreren Buben, sich gemeinsam auf ihn zu stürzen. Während der Erzieher unter einem Knäuel Kinder am Boden lag, befriedigte er sich selbst.
Brave Kinder durften bei ihm „Schoßisitzen“, seinen Bauch streicheln und Schachfiguren in den Nabel stellen.

Falsche Liebe

Viele Täter ziehen die Kinder gedanklich in ihre eigene Sexualwelt hinein. Der Täter bildet sich ein, das Kind liebe ihn sexuell und finde Gefallen an sexuellen Handlungen mit ihm. Viele behaupten, das Kind habe sie verführt – durch aufreizende Kleider oder „eindeutiges“ Verhalten.
Die Täter fallen nicht spontan über ihre Opfer her. Sie planen die Tat, suchen nach Möglichkeiten, das Vertrauen des Kindes zu gewinnen, ködern es mit Geschenken, warten Gelegenheiten ab, etwa bis die Ehefrau das Haus verlässt, oder schaffen solche Gelegenheiten gezielt.
Pädophile (Erwachsene, die zwanghaft mit vorpubertären Kindern sexuelle Beziehungen haben wollen) verlangen offen das „Recht des Kindes auf Sexualität“. Doch Kinder haben nicht die Reife zu entscheiden, ob sie „Sex“ mit einem Erwachsenen haben wollen oder nicht – Erwachsene sind für sie Autoritätspersonen, Widerspruch ziemt sich nicht. Vor allem Mädchen werden so erzogen.

Fremde Täter

Fremde Täter sind die Ausnahme: Sechs Prozent haben ihre Opfer vor der Tat nicht gekannt. Sie treten oft als Exhibitionisten auf, Männer, die es befriedigt, wenn jemand beim Anblick ihres entblößten Geschlechtsteils erschrickt.
Fremde, die ein Kind verschleppen wollen, versuchen Vertrauen aufzubauen zu dem Kind, ehe sie sich an ihm vergreifen. Sie wollen Gewalt vermeiden, die auf der Straße auffallen würde, oder das Gefühl haben, das Kind habe es gewollt.
Täter, die weder körperliche Gewalt anwenden, noch seelischen Druck ausüben wollen, sind die „Kunden“ der Zuhälter von Kindern, die zur Prostitution missbraucht werden.

Mile war gerade zehn geworden, als er in eine Clique 12- bis 14-jähriger Burschen geriet, die am „Homosexuellen-Markt“ missbraucht wurden. „Wir sind mit dem Auto vom Prater abgeholt und in eine Wohnung gebracht worden“, schilderte er der Polizei. „Dort haben wir uns ausziehen müssen und uns zu dritt in die Badewanne gesetzt. Peter hat uns fotografiert, dann hat er sich zu uns in die Wanne gesetzt und uns gestreichelt. Ein anderes Mal hat er uns gefilmt, wie wir uns gegenseitig befriedigt haben.“
Peter war Mittelschulprofessor. Er fand nichts dabei, mit den Buben ein wenig „herumzuspielen“, sagte er bei seiner Vernehmung. Schließlich hätten sie es freiwillig gemacht. Überdies habe er ihnen Geld dafür gegeben, meist zwischen 10 und 50 Euro.


Beendigung

Von allein hört sexueller Kindesmissbrauch nicht auf, vor allem wenn Täter und Opfer unter einem Dach leben. Der Täter gewöhnt sich daran, seine sexuellen Fantasien auszuleben; die Druckmittel erhalten eine Eigendynamik, funktionieren von allein. Selbst wenn der Täter aufgedeckt wird und beteuert, er werde keine weiteren Taten setzen, ist die Gefahr groß, dass er weitermacht.

Maßnahmenvollzug

Die Gerichte stufen die Täter selten als abartig ein. Nur ein bis sechs Prozent gelten als unzurechnungsfähig, abnorm oder als gefährliche Rückfallstäter und werden in eine Sonderstrafanstalt eingewiesen, in den so genannten Maßnahmenvollzug. Da dort nur die schwersten Fälle landen, ist die Rückfallsquote besonders hoch – bei Männern, die im Maßnahmenvollzug waren: 48 Prozent.

Normalvollzug

Täter im Normalvollzug bekommen vom Staat keine Therapie verschrieben. Bei ihnen liegt die Rückfallsquote zwischen 40 und 50 Prozent. Selbst bei jenen, die behandelt worden sind, ist die Rückfallsgefahr hoch. Die Therapie hat positive Folgen und negative. Sie kann Depressionen und Angst verursachen, und sie kann unfähig machen, ohne sie zu leben. Die Heilungschancen sind auf jeden Fall gering, wenn der Behandelte der Therapie ablehnend gegenübersteht und sich nicht einbringt.
Kastration. Die operative Kastration wird kaum als Mittel angewendet, um einen Sexualtäter vom Rückfall abzuhalten. Bei der „chemischen Kastration“ bekommt der Mann ein Medikament verabreicht, das das männliche Sexualhormon Testosteron im Blut verringert. Das ist kein Wundermittel: Die Erektion wird geringer und schwächt rasch ab – unmöglich wird sie nicht; denn der geistige Impuls zur Erektion wird nicht beseitigt. Auch die sexuelle Fantasie des Behandelten wird nicht ausgelöscht. Bei Patienten, die das Präparat absetzen, kehrt die Potenz nach fünf Monaten wieder zurück.
Die Wirkung der „chemischen Kastration“ ist kaum erforscht. Eine Untersuchung ist bekannt: Dabei wurde ein Drittel der Männer, während die Behandlung mit dem Mittel lief, rückfällig. Nach Absetzen des Mittels wurden alle rückfällig.
 

Schatten-Seiten im Internet

Das Internet hat den Kinderpornohandel angekurbelt. Noch nie wurden so viele Kinderpornofilme und Fotos hergestellt wie jetzt.

Die ständige, steigende Verfügbarkeit von Kinderpornografie im Internet hat die Nachfrage angekurbelt. Sie ist Auslöser dafür, dass immer mehr Kinderpornos produziert werden.
Das Internet birgt weitere Gefahren, etwa dass Pädophile in „Chatrooms“ oder „Newsgroups“ unter falscher Identität und falscher Altersangabe mit Kindern Kontakt aufnehmen, Treffpunkte vereinbaren und sich ihnen sexuell nähern. Ein Grund, warum Eltern immer wissen sollten, was ihre Kinder im Internet tun.

Die Zahl der Internet-Nutzer steigt jährlich um Millionen. Das Internet ermöglicht es, Kinderpornos von zu Hause aus zu verbreiten, und jeder Internet-Zugang bietet Zugriff auf das pornografische Material. Das Internet ist drauf und dran, wichtigste Verteilungsmaschine für Kinderporno-Konsumenten zu werden.
Die meisten, der im Internet verbreiteten Bilder wurden in den vergangenen 10 bis 15 Jahren aufgenommen. Der Rest ist altes Material, das seit dem 70er-Jahren in der Pädophilen- Szene kursiert. Die Täter tragen bei den Filmaufnahmen meist Gesichtsmasken.
Die missbrauchten Kinder stammen aus allen Erdteilen. Farbige Opfer kommen selten vor. Ihr Durchschnittsalter liegt zwischen sieben und elf Jahren. Bei neueren Aufnahmen werden zunehmend jüngere Buben und Mädchen missbraucht. Vor allem bei harten pornografischen Bildern sind sie immer öfter unter fünf Jahren alt. Einige Bilder sind derart sadistisch, dass die Polizei um die Gesundheit der Kinder ernstlich besorgt ist.
Die Bedürfnisse der pädophilen Kinderpornokonsumenten steigern sich. Anfangs leben sie ihre Fantasien an harmlosen Bildern aus, in die sie Erotisches hineininterpretieren. Sie ergötzen sich an Bildern mit kindlich aussehenden Fotomodels, an Werbung für Kinderunterwäsche, FKK-Katalogen und sogar an Illustrationen in Zeitschriften mit Berichten über sexuellen Kindesmissbrauch. Die Medien tragen daher besondere Verantwortung, wenn sie über dieses Thema berichten.
Später sind es nackte Kinder beim Spielen, aus sicherer Entfernung fotografiert. Die Wünsche der Pädophilen gehen über in Soft-Porno-Aufnahmen und enden in hartem Filmmaterial mit teilweise sadistischem Anstrich. Es wurden auch bereits sogenannte „Snuff“-Filme sichergestellt, in denen Kinder gequält und getötet wurden.
Neunzig Prozent der Bilder und Filme, die im Internet gehandelt werden, sind zwischen zehn und fünfzehn Jahre alt. Die meisten stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Erst in den letzten drei Jahren sind immer öfter neue Kinderpornos erschienen. Die leichte Verfügbarkeit im Internet kurbelt den Markt an. Während erotisches Material aus kommerziellen Quellen stammt, werden harte Kinderpornos meist in Privathaushalten gedreht und unter Pädophilen im Tauschhandel vertrieben.

Kommerzielle Kinderporno-Produktionen stammen meist aus Asien, speziell Japan. Japan erließ erst im Mai 1999 Gesetze, mit deren Hilfe die Polizei das Problem in den Griff bekommen kann. Osteuropäische Länder drängen auf den Markt. An Bedeutung gewinnen Bild- und Filmprodukte von Sextouristen in Asien und Osteuropa, die Kinder vergewaltigen und sich dabei selbst fotografieren oder filmen.

Die Polizei ist auf eine direkte Zusammenarbeit mit den Service-Providern und den Hotline-Betreibern angewiesen – ein Verein im Sinne der Sache. Eine der Hürden der Internet-Fahnder ist die unterschiedliche Gesetzgebung in den verschiedenen Staaten. Das Schutzalter bei Kindern beträgt in Österreich und Deutschland 14 Jahre, in Holland, der Schweiz und Großbritannien 16 Jahre und in Frankreich, Italien, Japan, Kanada und den USA 18 Jahre.

Der Besitz und Erwerb von Kinderpornografie ist in Europa großteils verboten – meist erst seit kurzem. In den USA ist der Besitz nur strafbar, wenn der Betroffene mindestens drei Illustrationen besitzt oder das Material weiterverkaufen will.
Unterschiedlich sind auch die Strafen für den Besitz von Kinderpornos: In Dänemark droht schlimmstenfalls eine Geldstrafe, Haftstrafen bis zu sechs Monaten drohen in Finnland und Großbritannien, bis zu einem Jahr in Belgien, bis zu zwei Jahren in Schweden und Österreich, bis zu drei Jahren in Italien und Japan und bis zu fünf Jahren in Kanada und in den USA.

Für organisierten, gewerbsmäßigen und wiederholten Handel drohen bis zu drei Jahre Haft in Österreich, bis zu vier in Schweden, bis zu fünf in Deutschland, bis zu sechs in Holland, bis zu zwölf in Italien, bis zu fünfzehn Jahre in Belgien und in den USA bis zu dreißig Jahre für Wiederholungstäter.
Künstlich am Computer hergestellte Kinderpornos sind unter anderem in Kanada, Frankreich, Großbritannien und Österreich verboten. In vielen anderen Staaten ist es nicht untersagt, am Computer Kinderpornos, bei denen keine Menschen mitwirken, zu erzeugen. Die Verfolgung der Erzeuger von künstlicher Kinderpornografie ist wichtig: Es ist nicht nachweisbar, ob am Computer manipuliert worden ist, oder ob kinderpornografische Bilder echt sind. Verdächtige könnten die Gesetzeslücke nützen und behaupten, die Bilder am PC erzeugt zu haben.
Bisher wurde Kinderpornografie vorwiegend in Newsgroups gehandelt. In letzter Zeit sind Chatkanäle bedeutender geworden. Sie sind schwerer zu überwachen. Mithilfe von Computerprogrammen werden Nachrichten nur für jene, an die sie gerichtet sind, sichtbar. Für die Verfolger der Kinderpornohändler werden Verschlüsselungen Probleme aufwerfen. Auf Web-Seiten finden sich immer öfter Kinderporno-Bilder hinter harmlosen Darstellungen versteckt.

Bei Interpol-Wien bearbeitet ein Ermittlungsteam die Informationen aus der Bevölkerung. Zwei Drittel der Hinweise betreffen Web-Seiten, ein Drittel Newsgroups.

 



Kinderporno-Meldestelle des Innenministeriums:
meldestelle@interpol.at
Web-Adresse der Kriminalpolizei:
http://www.bmi.gv.at/Kriminalpolizei
 

"Schutzimpfen"

Oberste Regel für vorbeugende Erziehung eines Kindes ist die Erziehung zu einem selbstbewussten Menschen. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht.

Die beste „Schutzimpfung“, die Erziehende ihren Kindern gegen sexuellen Missbrauch mitgeben können, ist eine Erziehung zu einem selbstbewussten, kritischen Menschen. Wobei Selbstbewusstsein nicht verwechselt werden sollte mit Missachtung aller Regeln.
Kinder sollten noch vor dem Kindergartenalter wissen, dass ihr wichtigster Verbündeter ihr Gefühl ist. Auf dieses sollten sie hören, wenn ihnen etwas „komisch“ vorkommt. Dazu ist es notwendig, dass sie sensibilisiert sind. Die Erziehung ist sehr oft darauf abgestellt, das Gefühl zu Gunsten erlernter Regeln zu verdrängen. Eine schwere Aufgabe für Eltern, hier über ihren eigenen Schatten zu springen und auch Gefühle zuzulassen, um den Kindern das Wahrnehmen von Gefühlen vorzuleben und sich von den Kindern manchmal selbst in Frage stellen zu lassen.

Kinder haben das uneingeschränkte Recht auf ihren Körper. Niemand darf die Unantastbarkeit ihres Körpers verletzen. Natürlich gilt das nicht für den Arztbesuch, bei dem es darum geht, dem Kind zu helfen. Es gibt wenige Regeln, die ohne Einschränkung gelten und ohne Ausnahme.
Wichtig: Das Kind soll nein sagen dürfen, ohne einen Grund dafür zu nennen. Es darf den Begrüßungskuss der Tante verweigern, ohne sagen zu müssen, warum. Der Mechanismus sollte geübt werden, etwa in Form eines Rollenspiels: Die Mutter spielt die Tante, das Kind lehnt den Kuss ab, ohne die „Tante“ vor den Kopf zu stoßen.
Kinder sind sensibler als Erwachsene. Sie nehmen ihre Gefühle noch eher wahr als ihre Eltern. Bei Erwachsenen übertönt die Vernunft oft das Gefühl. Kinder lehnen daher manche Menschen ab, ohne es begründen zu können. Eltern sollten es akzeptieren, auch wenn sie es sich nicht vorstellen können, warum das so ist.
Für Erwachsene gehört eine Portion Respekt dazu, um das zu lernen. Sie geben dem Kind dadurch zu verstehen: Was dich und deinen Körper betrifft, darfst ganz allein du bestimmen; deine Persönlichkeit, und ist sie noch so klein, darf niemand antasten. Damit vermitteln Eltern gleichzeitig, dass es umgekehrt genauso ist: Auch das Kind darf nicht in die persönlichen Rechte eines anderen eingreifen.

Ab einem gewissen Alter verändert sich die Einstellung des Kindes zu seinem Körper und zu seiner Umwelt. Plötzlich möchte es nicht mehr mit Geschwistern in einer Badewanne baden, lässt Mutter und Vater nicht ins Badezimmer, wenn es sich duscht. Das Kind sollte sich so früh wie möglich selber waschen. Eltern sollten die Wünsche des Kindes besonders in dieser Phase akzeptieren.
In vielen Missbrauchsfamilien herrscht ein „versexualisierter Alltag“, bei dem es ständig zu versteckten Annäherungen kommt, bis hin zum Ansehen von Pornofilmen. Es entsteht eine Atmosphäre, die Übergriffe zulässt, ohne dass die Kinder etwas dabei finden, zumindest anfangs. In einem solchen Umfeld ist auch die Aufdeckung eines Missbrauchs schwieriger, weil sich die Kinder leichter damit abfinden und es als „normalen“ Zustand ansehen. Wenn Eltern nicht wollen, dass ihr Kind am Schulweg in ein Auto einsteigt, nur weil es ein Fremder von ihnen verlangt, müssen sie hinnehmen, selbst in Frage gestellt zu werden. Kindern sollte vermittelt werden: Nicht alles, was Erwachsene sagen oder tun, ist in Ordnung, nicht alles darf das Kind unkritisch glauben und befolgen. Am besten zeigen das Eltern ihren Kindern, indem sie auf eigene Fehler hinweisen. Wenn Kinder ihre Eltern auf Fehler aufmerksam machen, sind sie am Weg zu einem starken, selbstbewussten Ich. Dann sind sie auch bereit, den Rat anzunehmen: „Wenn dich jemand in sein Auto locken will, steig nicht ein.“

Der 13-jährige Florian galt als „braves“ Kind, folgte artig jedem Erwachsenen. Als er eines Tages am Bahnhof auf einen Zug wartete, sprach ihn ein 30-Jähriger an und gab sich als Kriminalbeamter aus. In Wirklichkeit handelte es sich um einen Pädophilen. Der Mann zeigte Florian einen Fantasieausweis, der Florian zwar seltsam vorkam, doch der Bub ging mit dem falschen Polizisten mit.
Sie fuhren mit dem Autobus (auch das kam Florian eigenartig vor) zum Büro des „Kriminalbeamten“. Der Mann drängte Florian in einen Raum, in dem eine Couch, ein Tisch und zwei Sessel standen. Dann nahm der „Beamte“ Florians Daten auf. Bereitwillig gab der 13-Jährige Auskunft über seine Familie. Der angebliche Kriminalist tat so, als riefe er die Großmutter des Buben an und wies sie an, ihn von der Wachstube abzuholen. Dann musste sich Florian ausziehen. Der „Herr Inspektor“ wollte nachsehen, ob Florian blaue Flecken hatte. Der 13-Jährige musste Perversitäten über sich ergehen lassen. Erst kurz vor 22 Uhr ließ ihn der falsche Polizist frei.


Der Pfad ist eng, auf dem Eltern wandeln, wenn sie ihren Kindern beibringen, blindes Vertrauen ist schlecht, trotzdem brauchen sie nicht in ständiger Angst durchs Leben zu gehen. Für gesundes Misstrauen gibt es keine klare Trennlinie, die Gutes von Schlechtem auseinanderhält.
Ähnlich verhält es sich mit Geheimnissen. Viele Missbraucher reden dem Kind ein, was passiert ist, sei ein Geheimnis zwischen ihnen, das sie niemandem weitersagen werden. Kinder, die „gute“ Geheimnisse nicht von „schlechten“ zu unterscheiden wissen, werden sich an das Gelöbnis halten.
Eltern, die von ihren Kindern verlangen, keine Geheimnisse vor ihnen zu haben, werden eines Tages feststellen, dass das nicht funktioniert. Das Kind wird erkennen, dass, wenn es alles seinen Eltern weiter erzählt, ihm seine Freunde nichts mehr anvertrauen.

Je älter das Kind wird, desto öfter wird es nicht alles mit Vater und Mutter besprechen können. Eine schmerzliche Erkenntnis für die meisten Eltern. Die erste Liebe, von der der oder die Verehrte noch nichts weiß, die erste Enttäuschung, die Freude über den ersten Kuss – Dinge, die das Kind lieber und einfacher mit Freunden bespricht. Es sollte wissen, dass das in Ordnung ist. Wichtig ist, dass das Kind auch solche Angelegenheiten mit jemandem bespricht, zu dem es Vertrauen hat.
Eltern können in ihrem Kind die Erzählbereitschaft wecken, indem sie ihm das Gefühl geben, dass sie es ernst nehmen, ihm zuhören und an seinem Leben teilhaben. Sie sollten sich als Ansprechpartner anbieten, für alles, worüber das Kind sprechen möchte – Erlebnisse, Sorgen, Ängste. Die Kinder werden das Angebot nicht immer annehmen, mit zunehmendem Alter wahrscheinlich immer seltener, doch: Sie dürfen über alles reden.

Aufklärung

Die Sexualaufklärung beginnt, sobald sich ein Baby selbst entdeckt und Eltern ihm beibringen, wie die Körperteile heißen. Kein Bereich darf als „verleugnete Zone“ ausgespart werden, auch nicht die Geschlechtsteile. Wie sollte das Kind später, wenn ihm etwas zustößt, die Regionen des Körpers bezeichnen können, um die es geht?
Die Geschlechtsteile sollten in einer klaren Sprache benannt werden, die nichts verschleiert oder krampfhaft umschreibt. Das würde dem Gespräch über sexuelle Dinge die Selbstverständlichkeit nehmen, die es braucht, um zustande zu kommen. Gleichzeitig sollte vermittelt werden, dass es sich bei den Geschlechtsteilen um eine persönliche Zone handelt, über die jeder selbst bestimmen darf.
Nur das Kind, das rechtzeitig auf Gefahren aufmerksam gemacht wird, weiß, was es in Notsituationen zu tun hat.
Mit der Aufklärung über Sexualität im eigentlichen Sinn sollten Eltern dann beginnen, wenn die Fragen danach auftauchen. Spätestens in der Vorpubertät (etwa acht bis zehn Jahre) sollte das Kind aufgeklärt sein.

Babysitter

Eltern sollten darauf achten, wem sie ihr Kind anvertrauen. Dabei sollten sie auf ihr Gefühl hören und im Zweifelsfall einen anderen Babysitter wählen. Auch das Kind sollte das Recht erhalten, einen Babysitter abzulehnen – ohne einen Grund dafür zu nennen.
Verhaltensänderungen der Kinder sind nicht immer Warnzeichen für Kindesmissbrauch. Sie können zur normalen Entwicklung gehören. Wichtig ist es, wachsam zu sein für Veränderungen des Kindes, den Verdacht nicht von der Hand zu weisen oder zu verdrängen, nur weil er unangenehm ist oder Schande über die Familie bringen könnte.
Es kostet Erwachsene Überwindung, sich jemandem im Falle eines Verdachts anzuvertrauen. Wie hoch muss diese Hürde erst für Kinder sein? Erwachsene sollten sie für sie bezwingen und selbst Hilfe in Anspruch nehmen.
Wenn ein Kind es schafft, sich einem Erwachsenen anzuvertrauen, sollte man ihm grundsätzlich glauben und es nicht als Lüge abtun. Sie sollten sich ihm sofort zuwenden. Später könnte sich das Kind wieder verschließen.
Dasselbe gilt für andere Personen, denen sich Kinder anvertrauen, oder denen etwas suspekt vorkommt. Für sie bedeutet der Schritt zu einer Hilfsinstitution Zivilcourage, die Erwachsenen oft abhanden gekommen ist.
Doch wenn sie Kinder allein lassen, verstoßen sie einen Menschen, der sich vielleicht nie wieder jemandem öffnen wird.
 

Vertrauensselig

Fremdtäter sind selten, aber Kinder sollten Bescheid wissen, dass es sie gibt und wie sie sicher unterwegs sind, wenn sie allein sind.

Bevor ein Kind das erste Mal alleine irgendwohin geht, sollte es den Weg mehrmals mit einem Erwachsenen abgehen. Dieser weist seinen Schützling auf Gefahren hin, die im Straßenverkehr drohen – und auf Gefahren, die von Kriminellen ausgehen. Am besten bleiben die Verhaltensregeln im Gedächtnis haften, wenn sie der Erwachsene an jenen Stellen ausspricht, an denen die Gefahren dem Kind begegnen könnten, zum Beispiel vor der Volksschule.
Eltern sollten den ersten Weg für ihr Kind sorgfältig auswählen: belebte, helle Straßen mit Gehsteigen und möglicherweise mit Geschäften. Diese könnten dem Kind als Rettungsinseln genannt werden, falls es jemand verfolgt. Wenn die Kinder Inhaber und Personal der Läden kennen, ist die Möglichkeit größer, dass sie sich im Ernstfall vertrauensvoll an sie wenden. Es kann nicht schaden, mit den Kaufleuten Kontakt aufzunehmen und vor dem Kind mit ihnen über das Problem zu sprechen.

Missbraucher wissen das Vertrauen der Kinder auszunutzen: Sie sprechen sie beim Namen an, den sie von Schultaschen ablesen. Namensschilder sollten daher verdeckt auf den Taschen angebracht sein. Das schließt nicht aus, dass ein Täter den Namen auf andere Weise herausfindet, etwa indem er mithört, wenn ein Kind ein anderes anspricht. Daher: Kinder zu gesundem Misstrauen erziehen.
Kinder in Gruppen sind sicherer, und sie sind mutiger. Missbraucher sprechen Kinder eher an, wenn sie allein unterwegs sind. Kinder im Verband mit anderen wagen es eher, sich einem Erwachsenen zu widersetzen.

Kinder unter zwölf Jahren sind Erwachsenen fast immer körperlich unterlegen. Selbstverteidigungskurse nützen, abgesehen von einem höheren Selbstbewusstsein, in diesem Alter nicht viel. Eltern, deren Kinder einen Selbstverteidigungskurs besuchen, sind nicht entbunden von ihrer Verantwortung, die Verhaltensregeln für den Schulweg ständig zu wiederholen.
Die Kurse sollten sorgfältig ausgewählt werden. Trainer sollten immer wieder vortragen, wie sich Kinder am Schulweg richtig verhalten sollen. Den Teilnehmern sollten drei Schritte zur Gegenwehr beigebracht werden: schreien, schlagen, davonlaufen.
Das sollten die Kinder so lange üben, bis die natürliche Hemmung davor wegfällt. Diese kommt wieder: Auch das im Kurs Erlernte sollte spätestens nach sechs Monaten aufgefrischt werden.


Tipps von Eltern für Kinder

• Von Fremden keine Geschenke annehmen: Ein Missbraucher könnte sich das Vertrauen des Kindes erschleichen. Manche Täter versuchen dadurch, langfristig eine Vertrauensbasis aufzubauen, bis das Kind mit ihm mitgeht oder in sein Auto einsteigt.
• Nicht mit Fremden mitgehen: Eltern sollten sich Ausreden einfallen lassen, die ein Fremder erfinden könnte, um das Kind mit sich zu locken. Die Ausreden könnten sie in ein Rollenspiel verpackt erfinden, etwa: Deine Mutter hat mich beauftragt, dich von der Schule abzuholen, weil ihr schlecht geworden ist. Oder: Dein Vater hat einen Unfall gehabt und kann dich nicht abholen, ich bin ein Arbeitskollege von ihm und soll dich nach Hause bringen. Das Kind soll konsequent nein sagen. – Das setzt natürlich voraus, das Kind auch wirklich nur dann nicht selbst abzuholen, wenn es vorher informiert wurde, wer es nach Hause bringt.
• Niemals in ein fremdes Auto einsteigen: Wenn es jemand nach dem Weg fragt, ist es nicht nötig, ihn auch einzuweisen – selbst dann nicht, wenn das Zuhause des Kindes am Weg liegt.
• Keinem Fremden Auskunft über Familienangelegenheiten geben:
Kinder vergessen rasch, was sie wem gesagt haben. Ein Missbraucher könnte das Vertrauen des Kindes erschleichen, wenn er es mit Einzelheiten aus seinem Leben überrascht.
• Einsame Wege meiden: Das Kind sollte wissen, an wen es sich wenden kann, wenn es in Not gerät („Rettungsinseln“ schaffen).
• Bei Verfolgung auf belebte Plätze flüchten und bei Erwachsenen Hilfe suchen oder in ein Geschäft gehen und Hilfe suchen.

Für Kinder, die allein zu Hause sind, ist es wichtig, keinen Fremden in die Wohnung zu lassen. Ein Rollenspiel mit den Eltern kann gegen verschiedene Tricks vorbeugend wirken. Am besten, das Kind versucht selbst einen Fremden zu spielen, der mit einem Trick in die Wohnung gelangen will. Das erhöht die Bereitschaft, an dem Spiel teilzunehmen und steigert die Merkfähigkeit.

Mögliche Tricks: Ich bin Polizist, Gaskassier, ein neuer Mieter, ich möchte mit dir über die Bibel reden (Zeugen Jehovas), mir ist schlecht, gib mir ein Glas Wasser. Im letzten Fall soll das Kind zwischen Hilfeleisten und auf einen Trick hereinfallen unterscheiden lernen. In allen anderen Fällen soll es grundsätzlich auf später verweisen, wenn die Eltern wieder zu Hause sind. Telefonisch sollte es keine Auskunft geben, wann die Eltern wieder zurückkommen.
 

Botschafter der Kinder

O.Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich*) fordert ein Wegweiserecht gegen Väter, die ihre Kinder sexuell misshandeln, Prozessbegleiter und Therapie auf Lebenszeit für die Opfer. Mit seinem Buch „Tatort Kinderseele“ schrieb der Kinderexperte ein Fachbuch für die breite Öffentlichkeit und ein Standardwerk für Personen, die mit sexuell missbrauchten Kindern zu tun haben.

„Wenn du einen Feind hast, so suche ihn im Schatten deiner Hütte“, dieses kongolesische Sprichwort trifft auf Kinder offenbar mehr zu als auf Erwachsene: 80 Prozent der sexuellen Übergriffe auf Minderjährige finden innerhalb der Familie statt. Jedes vierte Mädchen, jeder zwölfte Bub ist Opfer.
Max Friedrich versucht in seinem Buch „Tatort Kinderseele“ das Problem in seinen Einzelheiten aufzurollen – für Laien verständlich. Er wendet sich an Erwachsene, die privat oder beruflich mit Missbrauchsopfern zu tun haben: an Eltern, Lehrer, Polizisten, Ärzte und Juristen. Friedrich beschreibt die Tätertypen: etwa den „Professor Higgins“, den infantilen, pubertären und unberechenbaren Täter sowie Täterinnen. Friedrich sucht nach den Rollen der Mütter als Täterinnen, Mittäterinnen und Komplizinnen. Er gibt Antwort auf die Frage, warum sie die Täter decken.
Der Autor beschäftigt sich mit der Seele der Opfer. Wer kommt in Frage, in welchem Alter sind Heranwachsende am meisten gefährdet? Er listet die Signale sexuell missbrauchter Kinder auf, die Auswirkungen und die Folgen.
Friedrich erklärt die Mechanismen, die die meisten Kinder zum Schweigen bringen. Und er erklärt, wie sich die Sprechblockade aushebeln lässt.
Er gibt Hinweise, wie sich sexueller Missbrauchsverdacht ausschließen oder bestätigen lässt. Er zeigt den Gang eines Verfahrens auf und gibt Tipps zur Vorbeugung.
Er geht auf Fragen „präventiver“ Kindererziehung ein: wie Kinder zu selbstständigen Entscheidern erzogen werden können, die ihren Körper vor Übergriffen Erwachsener verteidigen. Er erklärt, wie wichtig es ist, in der Erziehung die Rolle der Polizei als Verbündete zu unterstreichen.

 



*) Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich ist Vorstand der Wiener Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters und seit 1984 gerichtlich beeideter Sachverständiger für Psychiatrie und Kinder- und Neuropsychiatrie.



„Tatort Kinderseele – Sexueller Missbrauch und die Folgen“, Max H. Friedrich, Verlag Carl Ueberreuter, Wien, 1998.